Studenten als multikulturelles Team

Ausbildung

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Das Ministerium des Innern und für Sport ist zuständig für Grundsatzfragen der Beamtenausbildung in der allgemeinen inneren Verwaltung, der Polizei, der Feuerwehr und für die Durchführung des Berufsbildungsgesetzes im öffentlichen Dienst.

Berufe im Geschäftsbereich des Innenministeriums sind

  • Ausbildung für die Laufbahnen des gehobenen und mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung. Die Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in der Verwaltungsstation und der Wahlstation im Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung. Mehr hierzu erfahren Sie auf der Homepage des JustizprüfungsamtesÖffnet sich in einem neuen Fenster.
  • Verwaltungsfachangestellte, Kaufleute für Bürokommunikation und Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen StelleÖffnet sich in einem neuen Fenster gemäß § 73 Berufsbildungsgesetz, dem Regierungspräsidium Gießen.
  • Polizeiausbildung
  • Feuerwehrausbildung

Ausbildung für die Laufbahnen des gehobenen und mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung des Landes Hessen

Das Land Hessen stellt in zahlreichen Behörden Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen und mittleren Dienstes ein.

Voraussetzungen

  • Schulabschluss: Eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand im Sinne von § 54 Abs. 2 bis 4 des Hessischen Hochschulgesetzes.
  • Höchstalter: 40 Jahre
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder eine anerkannte Staatsangehörigkeit
  • Einstellungstermine: In der Regel 01. September eines Jahres
  • Vorbereitungsdienst (Bachelorstudium): 3 Jahre mit Anwärterbezügen als Inspektoranwärterin oder Inspektoranwärter mit berufspraktischen Studienzeiten in der Dienststelle und Fachstudien an der Hessische Hochschule für öffentliches Management und SicherheitÖffnet sich in einem neuen Fenster mit den Studienorten Mühlheim am Main, Gießen, Kassel und Wiesbaden.
  • Nach der Laufbahnprüfung: Ggf. Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe mit Aufstiegsmöglichkeiten

  • Schulabschluss: Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Höchstalter: 40 Jahre
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder eine anerkannte Staatsangehörigkeit
  • Einstellungstermin: 1. September eines Jahres
  • Vorbereitungsdienst: 2 Jahre mit Anwärterbezügen als Sekretäranwärterin oder Sekretäranwärter mit praktischer Ausbildung und einem Ausbildungslehrgang beim Hessischen Verwaltungsschulverband mit den Verwaltungsseminaren in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.
  • Nach der Laufbahnprüfung: Ggf. Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe mit Aufstiegsmöglichkeiten

Nachdiplomierung

Wer die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst vor der Einführung der Fachhochschulausbildung bestanden hat, kann beantragen, den Diplomgrad als staatliche Bezeichnung nachträglich verliehen zu bekommen. Der Antrag ist an das Innenministerium zu richten und es wird eine Gebühr in Höhe von 200,00 € erhoben. Dem Antrag ist eine beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses beizufügen. Bei einer Namensänderung nach der Prüfung ist auch diese durch entsprechende beglaubigte Unterlagen nachzuweisen.

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