Seit dem 1. September 2020 können Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Offenbach am Main und der Landeshauptstadt Wiesbaden ihre Verpflichtungserklärung komplett online abgeben bzw. vorbereiten, ohne die dortigen Ausländerbehörden aufsuchen zu müssen. Bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels kann der gesamte Prozess von zu Hause aus abgewickelt werden. Dadurch sparen sowohl Nutzerinnen und Nutzer als auch die zuständigen Behörden künftig viel Zeit bei der Bearbeitung von bisher analogen Vorgängen.
Wofür wird die Verpflichtungserklärung gebraucht? Mit einer Verpflichtungserklärung bekundet eine dritte Person seine Leistungsbereitschaft, als Gastgeberin oder Gastgeber die Kosten für den Lebensunterhalt einer Ausländerin oder eines Ausländers zu tragen. So kann ihr oder ihm - zum Beispiel zu Besuchszwecken - die Einreise nach Deutschland und der Aufenthalt im Bundesgebiet mit einem Visum ermöglicht werden, auch wenn nicht genug eigene Mittel vorhanden sind. Die Verpflichtungserklärung funktioniert dabei ähnlich einer Bürgschaft. Der Verpflichtungsgeber hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt der Ausländerin oder des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden.
Nutzerinnen und Nutzer sollen bundesweit profitieren
Bisher geben Gastgeberinnen und Gastgeber Verpflichtungserklärungen nach zum Teil mehrfachen Wegen zur Ausländerbehörde ab. In naher Zukunft sollen alle Ausländerbehörden in Hessen die Online-Lösung anbieten können. Andere Bundesländer haben ebenfalls schon ihr Interesse an der Online-Lösung angemeldet.
Die Online-Lösung ist Teil des gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, alle wesentlichen Behördengänge bis Ende 2022 digital zu ermöglichen - so wie es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vorsieht. Für die technische Entwicklung der Onlinelösung zur Verpflichtungserklärung haben das Hessische Ministerium des Innern und für Sport und die Ausländerbehörden Offenbach und Wiesbaden eng mit dem kommunalen IT-Dienstleister ekom21 zusammengearbeitet.
Nutzerfreundlichkeit im Mittelpunkt der Lösung
Bei der Entwicklung wurden die Kunden in den Mittelpunkt gestellt. Nutzerinnen und Nutzer haben die Online-Lösung Verpflichtungserklärung intensiv getestet, und ihr Feedback ist in die Entwicklung eingeflossen. Anders als bisherige Papier-Formulare fragt die intelligente Online-Lösung auf Basis vorheriger Antworten nur relevante Informationen ab und verschlankt damit den Aufwand. Die notwendigen Daten können komplett online eingegeben und alle nötigen Nachweise zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit direkt in der Online-Lösung hochgeladen werden. Anschließend werden die Daten digital und sicher an die Ausländerbehörde übermittelt.
Das Prinzip „Einer für Alle“
Um Zeit und Kosten zu sparen, hat das Land Hessen das Digitalangebot in Zusammenarbeit mit der ekom21 und den Ausländerbehörden aus Offenbach am Main und Wiesbaden entwickelt und stellt es den übrigen Bundesländern zeitnah zur Verfügung – ganz nach dem Prinzip "Einer für Alle". Im Rahmen des OZG bedeutet das: Ein Land oder Allianzen aus Ländern entwickeln eine Leistung zentral. Andere Länder und Kommunen können die Online-Lösung übernehmen und teilen sich die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten. Eine Vorreiterrolle bei der Nachnutzung der Leistung werden die Länder Brandenburg und Nordrhein-Westfalen einnehmen, die ihr Interesse bereits in der Entwicklungsphase angemeldet haben. Der Bund fördert dabei das Prinzip "Einer für Alle" finanziell – nicht nur, weil es Ressourcen spart, sondern weil es insgesamt die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigt und die Qualität der Dienste erhöht.