Aufgaben der Gemeinsamen Geschäftsstelle Glücksspiel

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Die beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt und koordiniert nach § 17 der Verwaltungsvereinbarung Glücksspielstaatsvertrag (VwVGlüStV) die Zusammenarbeit der Glücksspielaufsichtsbehörden, die Tätigkeit des Glücksspielkollegiums und die Tätigkeit des Fachbeirats und des Sportbeirats.

Nach § 7 VwVGlüstV soll die länderübergreifende Zusammenarbeit der Glücksspielaufsichtsbehörden insbesondere in folgenden Bereichen intensiviert werden:

  1. Internet (§ 4 Abs. 4 bis 6 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)),
  2. Zahlungsströme (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV),
  3. Glücksspielaufsicht (§ 9 Abs. 3 Satz 1 GlüStV),
  4. Abstimmung von Erlaubnissen (§ 9 Abs. 3 Satz 2 GlüStV),
  5. Evaluierung (§ 32 Satz 1 GlüStV).

Aufgaben

  1. die Koordination von Beschlussverfahren und der Umsetzung von Beschlüssen,
  2. die Organisation von Arbeitsgruppen einschließlich der Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen,
  3. die Sicherstellung der elektronischen Erfassung und Verfügbarkeit der anfallenden Dokumente

  1. die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen,
  2. die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der Prüfgruppen,
  3. die Vor- und Nachbereitung der Beschlüsse einschließlich ihrer Begründung sowie der Fristenkontrolle zu ihrer Umsetzung
  4. die Prüfung und Bewertung von Erlaubnis- und Konzessionsanträgen und Maßnahmen nach § 9a Abs. 1-3 GlüStV und die Erstellung eines Entscheidungsvorschlags

  1. die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen einschließlich der Umsetzung der Beratungsergebnisse,
  2. die rechtzeitige Durchführung des Fachbeiratsverfahrens gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 3 VwVGlüStV.

Die Geschäftsstelle erhält Aufträge vom Glücksspielkollegium, von den obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder, vom Fachbeirat und vom Sportbeirat.

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