Die beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt und koordiniert nach § 17 der Verwaltungsvereinbarung Glücksspielstaatsvertrag (VwVGlüStV) die Zusammenarbeit der Glücksspielaufsichtsbehörden, die Tätigkeit des Glücksspielkollegiums und die Tätigkeit des Fachbeirats und des Sportbeirats.
Nach § 7 VwVGlüstV soll die länderübergreifende Zusammenarbeit der Glücksspielaufsichtsbehörden insbesondere in folgenden Bereichen intensiviert werden:
- Internet (§ 4 Abs. 4 bis 6 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)),
- Zahlungsströme (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV),
- Glücksspielaufsicht (§ 9 Abs. 3 Satz 1 GlüStV),
- Abstimmung von Erlaubnissen (§ 9 Abs. 3 Satz 2 GlüStV),
- Evaluierung (§ 32 Satz 1 GlüStV).