Fachbeirat

Der Fachbeirat führt seine Geschäfte nach Maßgabe der Vorschriften des GlüStV) sowie der VwVGlüStV.Er

  • untersucht und bewertet er im Rahmen von Erlaubnisverfahren die Einführung neuer Glücksspielangebote durch die in § 10 Abs. 2 und 3 GlüStV genannten Veranstalter und die Einführung neuer oder die erhebliche Erweiterung bestehender Vertriebswege nach § 9 Abs. 5 GlüStV,
  • berät die Länder nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV bei der ordnungsrechtlichen Aufgabe der Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebotes und
  • wirkt mit bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags nach § 32 Satz 1 GlüStV.
  • Der Fachbeirat ist an den durch den GlüStV begründeten Auftrag gebunden und im Rahmen der ihm übertragenden Aufgaben nicht weisungsgebunden.

Zusammensetzung

Der Fachbeirat besteht aus 7 Mitgliedern und ist so zusammengesetzt, dass Persönlichkeiten mit ausgewiesener Erfahrung und Fachwissen in den Bereichen

  • Nationale und internationale Glücksspielsucht- und Wettsuchtforschung, Suchtprävention, Suchthilfe sowie Suchtbekämpfung,
  • Jugend- und Spielerschutz sowie Jugendhilfe,
  • Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit Glücksspielen einschließlich der Gewährleistung der Integrität des sportlichen Wettbewerbs bei der Veranstaltung und dem Vertrieb von Sportwetten

angemessen vertreten sind und juristischer Sachverstand, insbesondere in den Fragen des Glücksspielrechts und des Jugendschutzes, genutzt werden kann. Die Amtsdauer des Fachbeirats beträgt 7 Jahre.

Ansprechpartner

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 5, Postfach 3167, 65021 Wiesbaden

Gemeinsame Geschäftsstelle Glücksspiel

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