Zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages und zur Koordinierung des Vollzugs wurde das Glücksspielkollegium der Länder eingerichtet. Das Kollegium tagt zur Zeit im 6-Wochen-Rhythmus und besteht aus Mitgliedern der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder. Die Länder benennen je ein Mitglied und einen Vertreter für den Fall der Verhinderung. Die Mitglieder des Glücksspielkollegiums haben dienstrechtlich keine Sonderstellung inne, sondern sind ihren Vorgesetzten in den Ministerien und Senatsverwaltungen uneingeschränkt verantwortlich und weisungsgebunden. Sie sind somit Teil der Exekutive ihres jeweiligen Landes.
Wie bei jeder anderen Verwaltungsentscheidung sind die Mitglieder des Glücksspielkollegiums an die Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden und berichten diesen über die Arbeit im Gremium. Bei herausragenden Angelegenheiten wird im Vorfeld die Entscheidung der Leitungsebene der jeweiligen Behörden bzw. Senatsverwaltungen eingeholt. Über alltägliche Fragen wird nach Maßgabe der von der jeweiligen Hausleitung vorgegebenen Richtlinien abgestimmt. Insoweit unterscheidet sich das Verfahren nicht vom üblichen Verwaltungshandeln.