Das Glücksspielkollegium besteht aus 16 durch die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder benannten Mitgliedern (je Land ein Mitglied) sowie deren Vertretern für den Fall der Verhinderung (§ 9a Abs. 6 Satz 2 GlüStV). Das Glücksspielkollegium wählt eine Vorsitzende / einen Vorsitzendenund eine Stellvertrerin/ einen Stellvertreter aus seiner Mitte für jeweils zwei Jahre.
In der Sitzung am 12. September 2018, hat das Glücksspieklkollegium Frau Barbara Cremer (Innenministerium Baden-Württemberg) als Vorsitzende und HerrSebastian Buchholz (Innenministerium Sachsen-Anhalt) als Stellvertreter gewählt.