Sportbeirat

Aufgaben und Status

Der Sportbeirat führt seine Geschäfte nach Maßgabe der Vorschriften des GlüStV sowie der VwVGlüStV. Er unterstützt und berät die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder

  • im Konzessionsverfahren,
  • fortlaufend hinsichtlich den Sport betreffenden Fragen, insbesondere hinsichtlich der Integrität des sportlichen Wettbewerbs, sowie
  • bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags nach § 32 Satz 1 GlüStV, insbesondere hinsichtlich des Ziels nach § 1 Satz 1 Nr. 5 GlüStV.

Der Sportbeirat ist an den durch den GlüStV begründeten Auftrag gebunden und im Rahmen der ihm übertragenden Aufgaben nicht weisungsgebunden.

Zusammensetzung

Der Sportbeirat besteht aus 9 Mitgliedern und ist so zusammengesetzt, dass Persönlichkeiten mit ausgewiesener Erfahrung und Fachwissen in dem Bereich Integrität des sportlichen Wettbewerbs bei der Veranstaltung und dem Vertrieb von Sportwetten angemessen vertreten sind und juristischer Sachverstand, insbesondere in den Fragen des Glücksspielrechts, genutzt werden kann.

Die Amtsdauer des Sportbeirats beträgt 7 Jahre.

Schlagworte zum Thema