Gruppe von Ärzte halten die Hände aufeinander

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Hessische Impfstrategie für die nächsten Wochen fortgeschrieben

Alle Impfberechtigten der Gruppe 1 können ab dem 3. Februar Termine vereinbaren. Überwiegend Seniorinnen und Senioren in der Altersgruppe über 80 sind hier mit inbegriffen.

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Die Hessische Landesregierung hat ihre Impfstrategie für die nächsten Wochen fortgeschrieben. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern, die der ersten Priorisierungsgruppe angehören, Termine für die Erst- und Zweitimpfung gegen das Corona-Virus zu ermöglichen. Das Anmeldeverfahren per Telefon oder über das Internet startet am Mittwoch, 3. Februar 2021. Etwa 550.000 Menschen in Hessen sind aktuell nach der bundesweit geltenden Impfverordnung berechtigt, die schützenden Dosen priorisiert zu erhalten. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Seniorinnen und Senioren, die mindestens 80 Jahre alt sind. In Hessen haben bereits 115.000 Menschen die Erst- und mehr als 35.500 Personen die Zweitimpfung erhalten.

„Alle zurzeit Impfberechtigten können ab dem kommenden Mittwoch ihre zwei Termine buchen. Geimpft wird dann ab dem 9. Februar in den 28 Zentren der kreisfreien Städte und Landkreise. Wir öffnen damit nicht nur alle Impfzentren vor Ort, sondern auch dauerhaft das Anmeldeverfahren. Es wird hierbei keine zeitliche Beschränkung der buchbaren Termine für die impfberechtigten Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren geben. Angesichts der aktuell und perspektivisch geringen Menge an Impfdosen, die der Bund uns zur Verfügung stellt, werden wir noch viele Wochen für die höchstpriorisierte Gruppe benötigen. Vor allem geben wir den Menschen, die den Schutz jetzt am dringendsten benötigen und den hessischen Kommunen, die sich bestmöglich auf die Impfaktion vorbereitet haben, Planungssicherheit. Jeder aus der Gruppe 1, der sich impfen lassen möchte, kann ab Mittwoch seine zwei Termine vereinbaren“, erklärten Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose.

Biontech kommt in Impfzentren, Moderna in Heimen und Kliniken zum Einsatz

Zurzeit stehen in der Bundesrepublik Impfstoffe der Firma Biontech sowie des Herstellers Moderna zur Verfügung. Trotz aktuell reduzierter Lieferungen von Biontech hat das Mainzer Unternehmen stetige Lieferungen und konkrete Mengen über mehrere Wochen in Aussicht gestellt. Wöchentlich sollen demnach durchschnittlich fast 60.000 Impfdosen des Herstellers nach Hessen geliefert werden. Sie werden fortan ausschließlich den 28 Impfzentren zur Verfügung gestellt. „Dabei gilt für Hessen weiterhin: Jede Lieferung wird halbiert, um die notwendige Zweitimpfung sicher garantieren zu können. Geimpft ist, wer beide Dosen erhalten hat. Ein Pokern mit Impfdosen wird es für eine kurzfristig hohe Erstimpfungsquote in Hessen nicht geben“, unterstrich Peter Beuth. Der tatsächliche Fortschritt der Bundesländer beim Impfen lasse sich sinnvoll nur an der Zahl der Zweitimpfungen bemessen, da erst dann der Impfschutz seine volle Wirkung entfalte.

Bisher hat Hessen 4.800 Dosen der Firma Moderna erhalten, eine weitere Lieferung von etwa 7.200 Dosen soll noch in dieser Woche ankommen. Ab kommender Woche werden diese ebenfalls hochwirksamen Impfstoffe für Erst- und Zweitimpfungen in Alten- und Pflegeheimen sowie in den besonders belasteten koordinierenden Krankenhäusern eingesetzt. „Seniorinnen und Senioren in Alten- und Pflegeeinrichtungen brauchen den Schutz am dringendsten, deswegen werden wir dort mit größter Konsequenz weitermachen. Rund 60 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner haben schon die erste Dosis erhalten. Gerade hier ist eine hohe Impfquote, auch beim Personal, zum Schutz von Menschenleben besonders wichtig“, betonte Kai Klose.

Personen mit hohem Risiko sollen zuerst geimpft werden

„Unsere Strategie, erst die Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime sowie das besonders gefährdete Personal der (Kranken-)Pflege mit mobilen Teams zu impfen und dann die Zentren zu öffnen, sehe ich bestätigt. Der Schlüssel für die Akzeptanz des Impfangebots und das Vertrauen in die Impfung liegt nicht zuletzt in umsichtiger und guter Organisation des Impftermins“, stellte Gesundheitsminister Klose zum bisherigen Verlauf fest. Klose hatte sich in Darmstadt und Frankfurt ein eigenes Bild vom Ablauf in den Impfzentren gemacht.

Wichtigste Prämissen für die hessische Impfstrategie sind Verbindlichkeit nach der Terminvergabe und dass Zweitimpfungen stets sichergestellt sein müssen. Das nun entwickelte Verfahren für die gesamte Priorisierungsgruppe 1 fußt nach wie vor auf der Bedingung eines gleichmäßigen und stetigen Zuflusses von Impfstoffen durch den Bund. Das Land Hessen stellt grundsätzlich alle Impfstoffe, die hierzulande eintreffen, zur Hälfte für Erstimpfungen zur Verfügung und lagert die andere Hälfte für die wichtige Zweitimpfung sicher ein. Von bisher rund 240.000 eingetroffenen Dosen Biontech wurden bisher rund 115.000 Dosen für Erstimpfungen verwendet. Damit wurden bereits 96 Prozent der Dosen, die für Erstimpfungen zur Verfügung stehen auch verimpft.

28 Impfzentren übernehmen: Verteilung richtet sich nach Bevölkerungsanteil

Mit der Öffnung von vorerst sechs Regionalen Impfzentren am 19. Januar 2021 konnten zunächst rund 60.000 Termine für drei Wochen vergeben werden. Vom 19. Januar bis einschließlich 8. Februar 2021 werden in den Zentren Kassel, Heuchelheim, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt gut 60.000 Angemeldete aus allen Landkreisen und kreisfreien Städten ihre Erstimpfung erhalten. Im Anschluss werden dieselben Personen dort auch ihre Zweitimpfungen erhalten.

Vom 9. Februar 2021 an erhalten alle 28 Zentren nach ihrem Bevölkerungsanteil Impfdosen, die dann in den Impfstraßen zum Einsatz kommen. Für den Hochtaunuskreis bedeutet das zum Beispiel, dass durchschnittlich pro Woche knapp 700 Dosen zur Verfügung stehen, im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind es rund 880 und im Landkreis Hersfeld-Rotenburg etwa 350 Dosen pro Woche. Die ehemals Regionalen Impfzentren versorgen vom 9. Februar an noch für einige Wochen die 60.000 Menschen aus der ersten Terminierungsphase mit Zweitimpfungen. Parallel startet aber auch dort der reguläre Impfbetrieb für die Bürgerinnen und Bürger nur der eigenen Gebietskörperschaft.

Wer der Priorisierungsgruppe 1 angehört, kann ab dem 3. Februar 2021 Termine buchen

Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren, die nicht in einem Alten- oder Pflegeheim leben sowie Angehörige mobiler Pflegedienste kommen für die Terminvereinbarung ab Mittwoch, 3. Februar 2021, infrage. Angehörige von Rettungsdiensten werden – wie auch das Personal in besonders belasteten Kliniken – in Selbstorganisation geimpft. Mobile Impfteams der 28 Impfzentren versorgen bereits seit Ende Dezember 2020 das Personal sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen mit den schützenden Dosen.

Nach wie vor führen zwei Wege zum Impftermin:

Anmeldung per Telefon über 0611 505 92 888 oder 116 117

Anmeldung im Internet-Anmeldeportal über impfterminservice.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster oder impfterminservice.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Alle Wege führen gleichberechtigt zur Terminvergabe und beginnen am 3. Februar 2021.

Bitte beachten Sie unser aktuelles InfoblattÖffnet sich in einem neuen Fenster, das alle Schritte zur Anmeldung im Detail erklärt.

Anmeldeverfahren wurde im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern verbessert

Zu Beginn des ersten Terminierungsverfahrens am 12. Januar 2021 kam es anfangs zu einer Überlastung des Onlineportals sowie des Callcenters. Innerhalb kürzester Zeit wurden fast zehn Millionen Zugriffe registriert. „Die Impfung ist aktuell die einzig zuverlässige Perspektive für das Ende der Pandemie. Wir können das riesige Interesse der Hessinnen und Hessen an den Impfterminen deshalb sehr gut verstehen. Wir bereiten uns für den kommenden Mittwoch sehr gut vor, dennoch bitten wir um Geduld; es können nicht alle gleichzeitig den Terminservice in Anspruch nehmen. Wir haben Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt, wie das Anmeldeverfahren verbessert werden kann. Es wird in der nächsten Woche aber nicht darauf ankommen, wer zuerst anruft oder auf die Webseite klickt: Alle Angehörigen der Priorisierungsgruppe 1, die sich impfen lassen wollen, werden Termine bekommen. Stand heute werden wir noch nach Ostern Termine für die Erstimpfung ansetzen. Beschleunigen lässt sich das nur, wenn der Bund mehr Impfstoffe zur Verfügung stellen könnte als bisher zugesagt“, erklärten der Innenminister und der Gesundheitsminister.

Die Taskforce Impfkoordination des Krisenstabs der Hessischen Landesregierung hat mit den IT-Experten des Landes und dem Dienstleister für das Anmeldeverfahren ekom21 noch während des ersten laufenden Terminierungsverfahrens technische Verbesserungen umgesetzt. So wurden beispielsweise die Serverkapazitäten signifikant erhöht und mit gezielten Belastungstests abermals überprüft. Weil zunächst serviceorientiert jeder Berechtigte die Auswahl zwischen jeweils drei Terminen für Erst- und Zweitimpfung hatte, wurden entsprechend dreimal mehr Zeitfenster als nötig in den Impfzentren blockiert. Im Ergebnis erhielten viele Bürgerinnen und Bürger die Meldung, alle Termine seien vergeben. Nun wird immer jeweils nur ein Termin vorgeschlagen, bei Bedarf wird ein neuer generiert. Das Personal der Callcenter wurde fortlaufend nachgeschult und die Anzahl der verfügbaren Plätze nochmals signifikant um 50 Prozent erhöht. Zwischen 8 und 20 Uhr stehen ab dem 3. Februar 2021 immer rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Dennoch gibt es auch hier wie in jedem Call-Center Kapazitätsgrenzen. Durch das zeitlich unbefristete Terminierungsverfahren ist daher auch beabsichtigt, die Anfragelast besser zu verteilen. Aktuell haben sich fast 180.000 Impfberechtigte für das kommende Terminvereinbarungsverfahren zur Schutzimpfung gegen das Corona-Virus registriert.

Hintergrund: Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung (Auszug)

A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 CoronaImpfV)

  • Personen ab 80 Jahre
  • Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen)
  • Mitarbeiter/innen ambulanter Pflegedienste
  • Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsri-siko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
  • Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)

B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfV)

  • Personen ab 70 Jahre
  • Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
  • Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
  • Personen, die im ÖGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind

C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 CoronaImpfV)

  • Personen ab 60 Jahre
  • Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
  • Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
  • Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
  • Personen, die als Erzieher/innen oder Lehrer/innen tätig sind,
  • Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter/innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,
  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

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