Ehrenplakette des Landes Hessen

Um das langjährige ehrenamtliche und kulturelle Wirken von Gesang- und Sportvereinen zu würdigen, verleiht der Hessische Ministerpräsident Sport-, Gesang- und Musikvereinen in Hessen die Silberne und Goldene Ehrenplakette.

Voraussetzung für die Verleihung der Silbernen Ehrenplakette ist das mindestens 100-jährige Bestehen des Vereins. Die Silberne Ehrenplakette wird einmalig verliehen, eine zweite Auszeichnung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. Das außergewöhnlich lange Bestehen eines Vereins (ab 200 Jahre) kann darüber hinaus mit der „Goldenen Ehrenplakette“ gewürdigt werden. Die Verleihung der Ehrenplakette erfolgt auf Antrag des betreffenden Vereins, seiner Landesorganisation, einer Gemeinde, Stadt oder eines Kreises. Der Antrag ist mit einer Stellungnahme der Landrätin oder des Landrates, der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters und des Landesverbandes an die Hessische Staatskanzlei zu richten.

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung. Die Überreichung der Ehrenplakette kann durch den Hessischen Ministerpräsidenten oder eine von ihm beauftragte Persönlichkeit erfolgen.

Ansprechpartner

Land Hessen Hessische Staatskanzlei Georg-August-Zinn-Str.1 65183 Wiesbaden

Hessische Staatskanzlei

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