Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Erste Lesung des Gesetzesentwurfs zur Novellierung des HPVG

Innenminister Peter Beuth hat heute den Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts in Erster Lesung in den Hessischen Landtag eingebracht.

Gegenstand dieses Gesetzentwurfes ist die zeitgemäße Überarbeitung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG)). Mit dem Gesetzesentwurf will die Landesregierung die Beteiligungsrechte der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Rahmen verfassungsrechtlicher Vorgaben verbessern, indem für die Personalvertretungen beispielsweise der Kreis der Wahlberechtigten erweitert und neue Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Beteiligung zukunftsorientiert ausgestalten

„Die Wahl von Personalvertretungen und deren Beteiligungsrechte an Maßnahmen der Dienststellenleitung sind ganz wichtige Grundpfeiler des öffentlichen Dienstes. Hessen verfügt bereits heute über ein bewährtes und verfassungskonformes Personalvertretungsrecht. Dieses wurde im Dialog mit den Gewerkschaften nunmehr neu strukturiert und an einigen Stellen den aktuellen Entwicklungen des öffentlichen Dienstes sowie dem technischen Fortschritt angepasst und aktualisiert. Dabei ist uns sehr daran gelegen, dass die wichtigen Anliegen unserer Interessenvertretungen aber auch die Erfordernisse der Dienstherren und Dienststellenleitungen Berücksichtigung finden und in einen ausgewogenen Kompromiss gebracht werden. Mit der Novellierung des Personalvertretungsrechts unterstützen wir aktiv die berechtigten und wichtigen Anliegen unserer engagierten Personalvertretungen, deren Beteiligung zukunftsorientiert ausgestaltet wird“, so Innenminister Peter Beuth.

Der Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts sieht zahlreiche Verbesserungen für die Personalvertretungen in Hessen vor. So wurde nicht nur das Mindestalter für das passive Wahlrecht zur Jugend- und Auszubildendenvertretung gänzlich gestrichen, sondern auch ein vereinfachtes Wahlverfahren eingeführt, um deren Charakter als Jugendvertretung zu stärken. Darüber hinaus verbessert die Hessische Landesregierung die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation zwischen Dienststelle, Personalrat und Beschäftigten. Auch die Mitbestimmungstatbestände wurden erweitert, beispielsweise im Hinblick auf die Einführung von Kurzarbeit oder dem mobilen Arbeiten. Die nächsten Personalratswahlen nach dem neuen HPVG stehen im Mai 2024 an.