Das Auftreten des neuen Corona-Virus hat Hessen vor die vielleicht größte Herausforderung der letzten Jahrzehnte gestellt. Die zum Schutz der Bevölkerung ergangenen Regeln und Maßnahmen haben das gewohnte soziale Miteinander, aber auch das Wirtschaftsleben zum großen Teil außer Kraft gesetzt. Dadurch wurde und wird vielen gesellschaftlichen Bereichen die Lebensgrundlage zumindest vorübergehend entzogen. Der auf Gemeinnützigkeit und dem ehrenamtlichen Engagement seiner Mitglieder aufbauende organisierte Sport ist von dieser Entwicklung ganz besonders betroffen.
Der Hessischen Landesregierung ist es in dieser Situation ein besonderes Anliegen, das Sportland Hessen mit seiner in Jahrzehnten gewachsenen und bewährten Sportstruktur zu erhalten. Die rund 7.600 hessischen Sportvereine und die Sportverbände, die alle einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erbringen, sollen nach dem Ende der Krise ihre Arbeit möglichst in dem früheren Maße fortsetzen können.
Um die finanziellen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu minimieren, können Sportvereine von verschiedenen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen profitieren, beispielsweise den Regelungen zum Kurzarbeitergeld. Auch die Überbrückungshilfen des Bundes sind für Vereine mit wirtschaftlichem Geschäfts- und/oder Zweckbetrieb zugänglich.
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In Ergänzung zu diesen Maßnahmen hat die Hessische Landesregierung im Jahr 2020 das Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ speziell für die Existenzsicherung von gemeinnützigen (Sport-)Vereinen aufgestellt. Dieses Programm wurde 2021 fortgeführt:
Gemeinnützige Sportvereine, die in Folge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage geraten sind, konnten bis zum 15. November 2021 für ihren ideellen Bereich (also die eigentliche Vereinstätigkeit ohne einen möglichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wie die selbstbetriebene Vereinsgaststätte) Zuwendungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport beantragen.