Apfelbauer

Onlinezugangsgesetz (OZG)

Digital, flexibel und vernetzt.
In Hessen arbeiten Landesbehörden und Kommunen gemeinsam an dem Vorhaben, alle wesentlichen Behördengänge bis Ende 2022 digital zu ermöglichen – so wie es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vorsieht. Es gibt vor, dass Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten müssen.

Persönlich vor Ort, durch schriftliche oder postalische Antragstellung und durch telefonische Auskunft – die bestehenden Interaktionswege mit der Verwaltung sind vielfältig. Das OZG ergänzt die bereits etablierten Kommunikationsmöglichkeiten nun durch die digitale Antragstellung – ohne dabei die bestehenden Optionen zu ersetzen.

Im Mittelpunkt des OZG stehen die Nutzerinnen und Nutzer der Verwaltungsleistungen: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und weitere Organisationen. Elterngeld, Reisepass, Führerschein und vieles mehr – um Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen sie bisher meist den persönlichen Gang zur entsprechenden Behörde antreten. Der benutzerfreundliche Online-Antrag vereinfacht und beschleunigt die Antragstellung: Eltern, Reisende, Führerscheinanwärterinnen und Führerscheinanwärter sowie alle Personen, die die vielfältigen Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, können mit wenigen Klicks rund um die Uhr online Anträge stellen.

Doch wie können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen flexibler, schneller und weiterhin sicher ihre Anträge bei der zuständigen Behörde einreichen? Wer eine Verwaltungsleistung digital in Anspruch nehmen möchte, muss in der Regel seine Identität nachweisen. Das Land Hessen stellt zu diesem Zweck kostenfreie Nutzerkonten zur Verfügung, über die sich die Nutzerinnen und Nutzer identifizieren können. Über das hessische Servicekonto können Leistungen bei den zuständigen Behörden beantragt, Meldeverpflichtungen erledigt und die dazu erforderliche Kommunikation elektronisch durchgeführt werden.

Einen großen Teil dieser Anträge bieten die Landkreise, Städte und Gemeinden auf der kommunalen Ebene an. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport unterstützt die Kommunen durch die Finanzierung der technischen Umsetzung des OZG. Daneben können Kommunen eine für sie kostenfreie Digitalisierungsberatung sowie Unterstützung im Bereich der Interkommunalen Zusammenarbeit erhalten oder als „OZG-Modellkommune“ gefördert werden. Ansprechpartner für die OZG-Umsetzung in den Landkreisen, Städten und Gemeinden ist die Koordinierungsstelle OZG-Kommunal der Kommunalen Spitzenverbände in Hessen.

Neue Ansichten, bewährte Verlässlichkeit: Die öffentliche Verwaltung in Hessen wird neu gedacht. Hessen. Einfach. Digital.

IKZ

Interkommunale Zusammenarbeit

Das HMdIS fördert die Interkommunale Zusammenarbeit auch bei der Digitalisierung. Ziel des Landes ist es dabei, die Kommunen bei der Gewinnung von IT-Fachkräften als OZG-Umsetzer zu unterstützen.