Persönlich vor Ort, durch schriftliche oder postalische Antragstellung und durch telefonische Auskunft – die bestehenden Interaktionswege mit der Verwaltung sind vielfältig. Das OZG ergänzt die bereits etablierten Kommunikationsmöglichkeiten durch die digitale Antragstellung – ohne dabei die bestehenden Optionen zu ersetzen.

Verwaltung
Onlinezugangsgesetz (OZG)
Effiziente und verständliche Onlineanträge, die zielgerichtet an die zuständige Behörde adressiert werden können, beschleunigen die Prozesse bei Verwaltungsgängen und erleichtern das tägliche Leben.
Im Mittelpunkt des OZG stehen die Nutzerinnen und Nutzer der Verwaltungsleistungen: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und weitere Organisationen. Elterngeld, Reisepass, Führerschein und vieles mehr – um Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen sie bisher meist den persönlichen Gang zur entsprechenden Behörde antreten. Der benutzerfreundliche Online-Antrag vereinfacht und beschleunigt die Antragstellung: Eltern, Reisende, Führerscheinanwärterinnen und Führerscheinanwärter sowie alle Personen, die die vielfältigen Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, können mit wenigen Klicks rund um die Uhr online Anträge stellen.
Einen großen Teil der digitalen Anträge bieten die Landkreise, Städte und Gemeinden auf der kommunalen Ebene an. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport unterstützt die Kommunen durch die Finanzierung der technischen Umsetzung des OZG. Daneben können Kommunen eine für sie kostenfreie Digitalisierungsberatung sowie Unterstützung im Bereich der Interkommunalen Zusammenarbeit erhalten oder als „OZG-Modellkommune“ gefördert werden. Ansprechpartner für die OZG-Umsetzung in den Landkreisen, Städten und Gemeinden ist die Koordinierungsstelle OZG-Kommunal der Kommunalen Spitzenverbände in Hessen.
Neue Ansichten, bewährte Verlässlichkeit: Die öffentliche Verwaltung in Hessen wird neu gedacht. Hessen. Einfach. Digital.

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