Die operative Beratungstätigkeit übernimmt der Landesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, der zugleich in Personalunion der Präsident des Hessischen Rechnungshofs ist. Ausgehend von der Betrachtung der finanziellen Rahmenbedingungen und dem beschlossenen Haushaltsplan der Kommune erfolgt eine detaillierte Analyse des Kommunalhaushalts. Basis bildet eine interkommunal vergleichende Haushaltsanalyse. Die Aufgabenbereiche (Produktbereiche) der betrachteten Kommune werden mit jenen gleich großer und ähnlich strukturierter Kommunen verglichen. Die identifizierten auffälligen Produktbereiche werden näher beleuchtet und aufgegriffen.
Das Ergebnis der Analyse wird in einer umfangreichen Präsentation zusammengefasst und in einem mehrstündigen Gesprächstermin den jeweiligen kommunal Verantwortlichen aus Verwaltung und Politik durch die Mitarbeiter des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vorgestellt.
An diesem Vorstellungsgespräch sind auch Mitarbeiter aus dem Hessischen Finanzministerium – Referat Kommunaler Finanzausgleich – und aus der Kommunalabteilung des Hessischen Innenministeriums beteiligt.
Dieses erste intensive, mehrstündige Beratungsgespräch findet i. d. R. im Hessischen Innenministerium statt. Danach kann auf Wunsch der Kommune ein weiteres Gespräch in der Kommune in Form einer Bürgerversammlung oder einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung oder auch des Finanzausschusses stattfinden.
Aber nicht jeder Sachverhalt und nicht jede Problemlage mit haushaltswirtschaftlicher Relevanz in einer beratenen Kommune kann in dem zeitlich begrenzten Rahmen der Haushaltsanalyse durch den Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung aufgeklärt werden.
Um auch in einem solchen Fall der Kommune Unterstützung bieten zu können, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport eine Förderrichtlinie geschaffen, die eine finanzielle Förderung einer Beratung durch ein externes Beratungsunternehmen in Form einer Anteilsfinanzierung beinhaltet.
Die Förderrichtlinie sieht ein sehr unbürokratisches, einfaches und sehr kommunalfreundliches Antrags- und Bewilligungsverfahren vor. Die kommunalen Spitzenverbände werden über jede Förderung durch das Innenministerium informiert.
Diese Förderung können ausschließlich solche Kommunen in Anspruch nehmen, die bereits eine Beratung beim Beratungszentrum hatten.