Datenschutz

Persönliche Daten

Der Datenschutz hat in Hessen eine lange Tradition. Im Jahr 1970 wurde das Hessische DatenschutzgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster als erstes Datenschutzgesetz der Welt geschaffen.

Ziel des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

Rechtliche Grundlagen

Das Datenschutzrecht ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. Das Hessische Datenschutzgesetz gilt insbesondere für die Behörden und öffentlichen Stellen des Landes, der Landkreise und Gemeinden. Die Behörden des Bundes haben das BundesdatenschutzgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster zu beachten. Die Bestimmungen für den nicht öffentlichen Bereich, insbesondere die Unternehmen der Wirtschaft, die Vereine und Verbände befinden sich ebenfalls im Bundesdatenschutzgesetz. Daneben gibt es Vorschriften zum Datenschutz in anderen Gesetzen, wo sie wegen des besonderen Sachzusammenhangs eingefügt wurden.

Aufsichtsbehörde

In Hessen überwacht der Hessische DatenschutzbeauftragteÖffnet sich in einem neuen Fenster sowohl die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im öffentlichen Bereich, insbesondere des Hessischen Datenschutzgesetzes durch die Behörden und sonstigen Stellen des Landes, der Landkreise, Städte und Gemeinden als auch der Datenschutzgesetze im nicht öffentlichen Bereich. Der Bundesbeauftragte für den DatenschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster überwacht die Einhaltung des Datenschutzes durch die Behörden und öffentlichen Stellen des Bundes sowie die dem Telekommunikationsgesetz unterliegenden Unternehmen.

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