Helfer transportiert Sandsäcke

Investitionen in einen modernen Katastrophenschutz

Die Sicherung des Katastrophenschutzes in Hessen wird überwiegend von ehrenamtlich tätigen Personen wahrgenommen. Insgesamt engagieren sich in Hessen ehrenamtlich rund 23.000 Menschen in rund 800 Einheiten im Katastrophenschutz. Weitere 3.300 Mitglieder des Technischen Hilfswerkes stehen bei entsprechenden Lagen zur Verfügung. Die Hessische Landesregierung fördert das ehrenamtliche Engagement der Einheiten und deren Ausstattung. 

Im Katastrophenschutz sind neben den Feuerwehren die Hilfsorganisationen und das THW tätig. Sie stellen die „Einheiten und Einrichtungen“, die nach einer Katastrophe folgende Aufgaben übernehmen:

Brandschutz, Gefahrstoff-ABC, Sanitätswesen, Betreuung, Wasserrettung, Bergung und Instandsetzung, Führung sowie Information und Kommunikation.

Organisation

Rund 75.100 ehrenamtliche Einsatzkräfte, hinzu kommen noch rund 35.000 Jungen und Mädchen in den Jugendfeuerwehren, engagieren sich in 2.620 Kommunen und Städten im Freiwilligen Feuerwehrdienst. Damit nehmen sie zusammen mit den sechs hessischen Berufsfeuerwehren zur Sicherheit der Bevölkerung nach den gesetzlichen Bestimmungen die Aufgaben des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes wahr. Und dabei sind im vergangen Jahr immerhin rund 73.000 Einsätze landesweit bewältigt worden.

Eine Leistungsbilanz, die zeigt, dass das System der Freiwilligkeit bei den Feuerwehren „gelebte Praxis“ ist. Der LFV Hessen, als die gemeinsame Interessensvertretung aller Feuerwehren, sieht es damit als erwiesen an, dass es keine Alternative zum flächendeckenden Feuerwehrwesen gibt. Als moderner und kompetenter Dienstleister belegen somit Hessens Feuerwehren in unserer modernen Bürgergesellschaft immer wieder, dass sie ein Garant für eine schnelle und effektive Hilfe sind – sei es zum Beispiel der örtliche Brandeinsatz, die technische Hilfeleistung bei einem Verkehrsunfall, der Katastrophenschutzeinsatz oder die Gefahrenabwehr im Rahmen des Umweltschutzes.

Der LFV Hessen sieht es vor allem als eine Hauptaufgabe an, sich weiterhin nachhaltig für die Stärkung des Feuerwehr-Ehrenamtes einzusetzen, um so auch künftig die permanente und verbindliche „Verfügbarkeit“ für den Einsatzfall – vor allem auch im Sinne des Schutzes und der Sicherheit der Bürger/innen - zu garantieren. Der LFV als anerkannte Interessenvertretung der hessischen Feuerwehren verfolgt insbesondere folgende Aufgaben und Ziele:

  • Vertretung der Interessen aller Feuerwehren und –sparten
  • Förderung des Feuerwehrwesens, der Allgemeinen Hilfe, des Brand- und Katastrophenschutzes
  • Förderung der Aus- und Weiterbildung
  • Förderung der Jugendarbeit in der Feuerwehr
  • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und der Politik
  • Prävention und soziale Absicherung bei Unfällen im Feuerwehrdienst
  • Öffentlichkeitsarbeit, Brandschutzerziehung und –aufklärung

Der ASB ist als freiwillige Hilfsorganisation und Wohlfahrtsverband unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden. Sein Ursprung und seine Geschichte sind mit der Deutschen Arbeiterbewegung eng verbunden.

Gemäß dem Motto „Helfen ist unsere Aufgabe –Der hilfsbedürftige Mensch steht im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns“ bietet er ein breites Hilfeleistungsspektrum von der Jugendarbeit über die Ausbildung, den Sanitäts- und Rettungsdienst bis hin zum Katastrophenschutz und der Auslandshilfe an. Hinzu kommen vielfältige soziale Angebote. Hilfe für alle Altersgruppen, von der Krippengruppe/dem Kindergarten bis zum betreuten Wohnen/dem Altenpflegeheim, runden das Engagement ab.

Im Bereich des Katastrophenschutzes engagiert sich der ASB in Hessen mit seinen mehr als 100.000 Mitgliedern insbesondere in den Bereichen Betreuungs- und Sanitätsdienst, stellt IuK-Gruppen und Rettungshundestaffeln sowie organisationseigene KatS-Einheiten.

An der Landesschule wird ein umfangreiches Angebot an Führungs- und Spezialausbildung zur Ergänzung der Fachausbildung vor Ort angeboten. In zwei Zentrallagern wird zusätzliches organisationseigenes Material zur Hilfeleistung im Katastrophenfall vorgehalten.

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) ist die größte freiwillige Wasserrettungsorganisation der Welt. Der Landesverband Hessen hat ca. 60 000 Mitglieder und es werden 92 Wasserrettungsstationen unterhalten. Der Katastrophenschutz zählt satzungsgemäß zu den Kernaufgaben der DLRG. Die weiteren Kernaufgaben sind die Ausbildung im Schwimmen und Rettungsschwimmen, der Wasserrettungsdienst an Flüssen, Seen und in Schwimmbädern. Die Organisation und Durchführung eines flächendeckenden Wasserrettungsdienstes im Rahmen und als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr von Bund, Ländern und Gemeinden stellt ein Hauptaufgabengebiet der Helferinnen und Helfer in Hessen dar.

Zu den erweiterten Aufgaben der DLRG zählen:

  • Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe und im Sanitätswesen,
  • Jugendarbeit,
  • Unterstützung und Gestaltung freizeitbezogener Maßnahmen am, im und aufdem Wasser,
  • Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettkämpfe,
  • Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter, insbesondere auch in denBereichen Führung, Organisation und Verwaltung,
  • Entwicklung und Prüfung von Rettungsgeräten und Rettungseinrichtungen sowiedie wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Wasserrettung,
  • Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen und Institutionen,
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen.

Speziell werden für den Bereich des Katastrophenschutzeinsatzes Helfer, Funker, Sanitätshelfer, Bootsführer, Kraftfahrer, Taucher und Führungskräfte aus- und fortgebildet.

Die letzten größeren Einsätze waren die Hochwasserkatastrophen an der Oder und an der Elbe.

1863 gründete Henry Dunant mit der ersten internationalen Konferenz in Genf das Rote Kreuz. Anlass war die „Schlacht von Solferino“. Neben den nationalen Hilfsgesellschaften bildeten sich in Deutschland Sanitätsvereine und Frauenvereine. 1921 schlossen sich diese zum Deutschen Roten Kreuz zusammen. Das DRK ist seither Nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Für alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen gelten die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit, Universalität.

Als Dachverband vertritt der DRK-Landesverband Hessen die Interessen von 41 Kreisverbänden, die wiederum knapp 500 Ortsvereinigungen bündeln. Über 356.000 Mitglieder fördern und unterstützen die Idee des Roten Kreuzes in Hessen. Etwa 20.000 aktive ehrenamtliche Helferinnen und Helfer leisten pro Jahr rund 2,1 Millionen ehrenamtliche Stunden – dies ergäbe bei einer angenommenen Vergütung von 25 € pro Stunde einen volkswirtschaftlichen Gegenwert von 52,5 Millionen Euro.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ist ein Werk des evangelischen Johanniterordens. Seit Jahrhunderten bildet die Hilfe von Mensch zu Mensch das zentrale Motiv der Johanniter. Und noch immer ist das Bewusstsein der Tradition christlicher Nächstenliebe unser Antrieb. Herausgefordert durch die Nöte und Gefahren unserer Zeit. Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. betätigt sich in den unterschiedlichsten sozialen und karitativen Bereichen. Unser Engagement reicht von der ambulanten Altenpflege über Kinder- und Jugendarbeit bis hin zu internationalen Hilfsprojekten. Dabei steht der Mensch immer im Mittelpunkt. Und so sind es nicht nur die zeitgemäßen Mittel und mehr als fünfzig Jahre Erfahrung, die uns zu einer der größten Hilfsorganisationen Europas gemacht haben, sondern die Menschen. Allein in Deutschland umfasst die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. rund 8.500 fest angestellte Mitarbeiter, mehr als doppelt so viele ehrenamtlich Aktive und über eine Million Fördermitglieder.

Die Malteser sind eine internationale katholische Hilfsorganisation. Sie helfen Menschen in Notlagen, unabhängig von deren Religion, Herkunft oder politischer Überzeugung, in Deutschland und weltweit.

In Deutschland engagieren sich fast 50.000 Malteser ehrenamtlich. Mit fast 31.000 hauptamtlichen Mitarbeitern sind die Malteser auch einer der großen Arbeitgeber im Gesundheits- und Sozialwesen. Insbesondere das enge Miteinander von Haupt- und Ehrenamt zeichnet sie aus.

Im Bereich des Katastrophenschutzes engagieren sich die Malteser in den Bereichen der Führungsunterstützung, des Sanitätswesens, und in der Betreuung. Die Helferinnen und Helfer werden in qualitativ hochwertigen Lehrgängen auf ihre Aufgaben vorbereitet. Für den Katastrophenschutzeinsatz werden folgende Ausbildungen angeboten:

  • Einsatzsanitäter,
  • Rettungshelfer und -sanitäter,
  • Sprechfunker,
  • Kraftfahrer,
  • Betreuungshelfer,
  • Feldkoche, sowie
  • Leitungsfunktionen (Gruppenführer, Zugführer, Einsatzleiter)

Das Technische Hilfswerk, kurz „THW“ genannt, ist die Katastrophenschutz-Organisation des Bundes. T steht dabei für Technik, H für Hilfe und W für weltweit.

Mit rund 5.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern an 55 Standorten in Hessen steht allen, für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, eine leistungsstarke Organisation mit vielerlei Spezialausstattung im Einsatzfall zur Verfügung. Ob bei Naturkatastrophen, wie Hochwassern oder Sturmschäden, bei Eisenbahnunglücken, den unterschiedlichsten Schadensfällen oder in besonderen Gefahrenlagen, die Einsatzkräfte des THW leisten kompetente Hilfe, wo immer sie gebraucht wird. Gerade als überörtliche und überregionale Einsatzorganisation ist das THW auch für Langzeiteinsätze bestens gerüstet.

Selbst im Ausland sind die Helferinnen und Helfer des THW gefragt, als „Water-People“ bei der Trinkwasseraufbereitung in Afrika, beim Aufbau von Flüchtlingslagern oder im Wege der Soforthilfe bei der Rettung Verschütteter nach Erdbeben, so in Kolumbien, der Türkei, in Taiwan oder Algerien. Die THW-Spezialeinheit SEEBA (Schnell-Einsatz-Einheit-Bergung-Ausland) ist im Bereich Darmstadt stationiert und binnen 6 Stunden mit Mannschaft und Gerät abflugbereit ab Frankfurt-Airport.

Alle 55 hessischen THW-Ortsverbände verfügen mindestens über jeweils einen Technischen Zug als Basiseinheit und unterschiedliche Fachgruppen. Insgesamt stehen in Hessen 61 Technische Zügen und 85 Fachgruppen für den Einsatz bereit. Das Spektrum der Fachgruppen reicht dabei von Räum-, Ortungs-, Elektro- Pumpen- oder Ölschadengruppen über Spezialeinheiten für Trinkwasseraufbereitung, Wassergefahren und Infrastruktur, bis hin zu Logistik „Material / Verpflegung“ und Führung / Kommunikation.

In allen hessischen Ortsverbänden gibt es aktive Jugendgruppen, in denen Kinder und Jugendliche im Alter von 10 – 17 Jahren sportlich-spielerisch an Arbeit und Aufgaben im THW herangeführt werden. Rund 1.000 THW-Junghelferinnen und Junghelfer sichern so den Nachwuchs an Einsatzkräften.

Der Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e. V. (BKS) ist ein Dachverband für private Rettungsdienste in Deutschland. Er wurde 1985 unter dem Namen „Bundesverband eigenständiger Krankentransport- und Sanitätshilfsdienste e. V.“ gegründet. Als ständiges Mitglied in Konferenzen des Bundes- und LänderausschussRettungsdienst arbeitet der BKS bei der Beratung rettungsdienstrelevanter Gesetze, wie z. B. dem Rettungsassistentengesetz, mit.

Der Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz, Landesverband Hessen e. V., (BKS) ist in Hessen als privater Träger des Katastrophenschutzes (§ 27 Abs. 3 HBKG) anerkannt. Der BKS Landesverband Hessen repräsentiert als Interessenvertretung der privaten Krankenbeförderungsunternehmen Unternehmen die im Bereich der Krankenbeförderung (Mietwagenverkehr) und im Bereich Krankentransport und Rettungsdienst in Hessen tätig sind. Darüber hinaus führen einzelne Unternehmen auch gewerbliche Sanitätsdienste bei Veranstaltungen durch.

Anerkennungsprämie

Die Anerkennungsprämie dient zur Förderung, Untersützung und Annerkennung von ehrenamtlichen Einsatzkräften, die für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sorgen.

Voraussetzung für den Erhalt der Anerkennungsprämie für 10, 20, 30 oder 40 Jahre ist eine aktive pflichttreue Dienstzeit in einer Einheit oder Einrichtung des Katastrophenschutzes nach § 26 Abs. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) in der jeweils geltenden Fassung, bzw. einer anerkannten Organisation im Sinne des § 27 Abs. 2 und 3 HBKG. Dabei gilt, dass die Dienstzeit erst ab dem 18. Lebensjahr zählt. Eine rückwirkende Verleihung für vor dem 1. Januar 2017 erreichte Jubiläen ist nicht möglich, mit der Ausnahme für Personen, die am 1. Januar 2017 bereits 40 Jahre aktiven Dienst geleistet haben und zu diesem Zeitpunkt auch noch in der Katastrophenschutzeinheit oder -einrichtung aktiv sind.

Katastrophenschutzpreis

Der Hessische Katastrophenschutzpreis wurde erstmals 2017 verliehen.

Mit diesem Preis wird die Arbeit der Katastrophenschutzorganisationen in den Mittelpunkt gerückt. Er lenkt den Blick auf die Arbeit in den Einheiten, aber auch das Engagement darüber hinaus.

Damit wird stellvertretend allen Katastrophenschutzangehörigen für Ihren Einsatz gedankt.

Für den Katastrophenschutzpreis können Projekte eingereicht werden, die innovative Ansätze, besondere Leistungen oder nachhaltige Entwicklungen im Bereich des Katastrophenschutzes fördern.

Zu weiteren Informationen zum Katastrophenschutzpreis Öffnet sich in einem neuen Fensterund zur Online-BewerbungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Ansprechpartnerin:

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schäfer Telefon: 0611/353-1566; E-Mail:

thomas.schaefer@innen.hessen.de gern zur Verfügung.

Steuervorteile

Als gemeinnützig anerkannte Vereine – was Freiwillige Feuerwehren in der Regel sind - kommen in den Genuss einer Reihe von Steuervorteilen. Trotzdem müssen sich auch Feuerwehrvereine mit Steuerfragen beschäftigen. Die Broschüre des Finanzministeriums hilft den vielen Verantwortlichen, aber auch Übungsleiterinnen und Übungsleitern bei Steuerfragen. Sämtliche Neuerungen, die das Vereinssteuerrecht betreffen, sowie weitere praktische Tipps und Erläuterungen werden in der 25. Auflage des „Steuerwegweisers für gemeinnützige Vereine und für Übungsleiter/-innen“ anschaulich dargestellt. Sofern Sie darüber hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Die Anschriften der für die Vereinsbesteuerung zuständigen Finanzämter finden Sie im Anhang 2 dieser Broschüre.

Die Broschüre können Sie sich beim Finanzministerium (unter „Ihre Finanzen“ und danachunter „Steuerbroschüren“) als pdf runterladen oder direkt beim Finanzministerium bestellen.

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