Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit ist das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat. Sie ist die Grundlage für die Zugehörigkeit zum Staatsvolk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht.

Einbürgerung

Staatsangehörigkeit

Einbürgerung

Von den weiteren Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, ist die auf Antrag erfolgende Einbürgerung die wichtigste.

Option

Staatsangehörigkeit

Option

Mit dem "Zweiten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes" vom 13. November 2014, wurde die Optionspflicht neu geregelt.

Verlust

Staatsangehörigkeit § 25

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

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