Das Landesamt für Verfassungsschutz: Dienstleister für die Demokratie

Das Landesamt für Verfassungsschutz ist ein Frühwarnsystem vor den Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Staates.

Roman Poseck Innenminister

Unser Staat ist als "wehrhafte Demokratie" ausgestaltet, das heißt die elementaren Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, also der Kernbestand unserer Verfassung, sind nicht verhandelbar und werden besonders geschützt. Um dies gewährleisten zu können, ist es notwendig, bereits frühzeitig extremistische Bestrebungen zu erkennen und die zuständigen Stellen, insbesondere Verfassungsorgane, Kommunen und Behörden, sowie die Öffentlichkeit zu informieren. Aus diesem Grund ist der Verfassungsschutz als Frühwarnsystem vor den Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Staates eingerichtet worden.

In Hessen nimmt diese Aufgabe das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen wahr. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu treffen.

Zu diesem Zweck beobachtet er verfassungsfeindliche Bestrebungen in den Phänomenbereichen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus/Salafismus,Extremismus mit Auslandsbezug sowie Spionagetätigkeiten. Seit 2002 gehört in Hessen auch die Beobachtung von Bestrebungen und Tätigkeiten der organisierten Kriminalität im Geltungsbereich des Grundgesetzes zum Aufgabengebiet des Verfassungsschutzes.

Weitere Aufgaben

Neben diesen Aufgaben unterstützt das LfV Hessen im Bereich des Geheim- und Wirtschaftsschutzes Behörden und Unternehmen. Zudem arbeitet das LfV Hessen im Bereich der Extremismus-Prävention und bietet in diesem Rahmen sowohl aufklärende (Sensibilisierung/Früherkennung) als auch beratende (vertrauliche Einzelfallberatung) Präventionsmaßnahmen an. In diesem Sinne versteht sich das LfV Hessen als Dienstleister für die Demokratie.

Befugnisse

Die Befugnisse des LfV Hessen ergeben sich sowohl aus Landes- als auch aus Bundesrecht. Es darf zur Erfüllung seiner Aufgaben Daten erheben und speichern und – unter den gesetzlich genannten Voraussetzungen – Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln verdeckt erheben. Das LfV Hessen darf ausschließlich beobachten und informieren. Es hat keine polizeilichen Befugnisse oder Weisungsbefugnisse und darf Polizeibehörden auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. Seine Tätigkeit wird unter anderem durch die nach dem Verfassungsschutzkontrollgesetzeingesetzte Parlamentarische Kontrollkommissiondes Hessischen Landtags überwacht.