Kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts mit besonderen Aufgaben sind die kommunalen Gebietsrechenzentren und die kommunalen Versorgungskassen. Als überörtliche Dienstleister nehmen sie in ihren Geschäftsgebieten wichtige Aufgaben wahr.
Kommunales
Besondere Körperschaften
Im Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG) sind die rechtlichen Grundlagen für die kommunalen Gebietsrechenzentren in Hessen geregelt. Das DV-VerbundG legt fest, dass im Weiteren die Regelungen des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit für Zweckverbände Anwendung finden. Für die Wirtschaftsführung und die Rechnungslegung der Rechenzentren gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes.
Seit dem Zusammenschluss der Rechenzentren KIV in Hessen und KGRZ Kassel gibt es in Hessen nur noch ein gemeinsames kommunales Rechenzentrum ekom21 - KGRZ Hessen. Dieses hat für den operativen Geschäftsbetrieb die ekom21 GmbH gegründet. Die ekom21 GmbH ist ausschließlich für den Vertrieb und das Marketing in Bezug auf die Kunden- und Produktdienstleistungen des ekom21 - KGRZ Hessen zuständig. Das Rechenzentrum ekom21 - KGRZ Hessen unterhält Geschäftsstellen in Gießen (Geschäftsführung), Darmstadt und Kassel. Es ist Dienstleister der Kommunalverwaltungen und öffentlichen Einrichtungen, wenn es um Komplettlösungen für die Informations- und Kommunikationstechnologie geht. Die Produktpalette reicht von IT-Netzen, Hard- und Softwarekomponenten bis zu e-Government und der Melderegisterauskunft.
Die Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck, die Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau und die Kommunale Versorgungskasse Darmstadt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Rechtsverhältnisse werden durch das Gesetz über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen in Hessen (Versorgungskassengesetz – VKZVKG) und durch Satzungsrecht geregelt.
Die Versorgungskassen haben die Aufgabe, die Versorgungslasten ihrer Mitglieder- insbesondere der Kommunen- auszugleichen. Daneben bieten die Versorgungskassen ihren Mitgliedern als sonstige Leistung die Gehaltsabrechnung und die Bearbeitung von Beihilfefällen an. Zudem betreiben die Versorgungskassen als Sondervermögen die jeweiligen Zusatzversorgungskassen, deren Aufgaben darin liegen, die Zusatzversorgung der kommunalen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung stehen diese Kassen den Beschäftigten auch für eine freiwillige Versicherung (Riester-Rente) offen. Neben den drei genannten Zusatzversorgungskassen gibt es die Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main als Einrichtung der Stadt.