Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Stefan Sauer gratuliert Verband der kommunalen Wahlbeamten zum Jubiläum

Stefan Sauer, Staatssekretär im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, hat dem Verband der kommunalen Wahlbeamten in Hessen zum 125-jährigen Gründungsjubiläum gratuliert. In seinem Grußwort auf dem Festakt anlässlich des Jubiläums verurteilte Stefan Sauer Angriffe und Anfeindungen gegen kommunale Entscheidungsträger und warb für die Angebote des Landes.

„Amts- und Mandatsträger sind insbesondere seit Beginn der Pandemie vermehrt Anfeindungen und Angriffen ausgesetzt. So hat sich die Zahl der erfassten Straftaten gegen Kommunalpolitikerinnen und -politiker hessenweit in den letzten Jahren fast vervierfacht. Wer sich für unsere Gemeinschaft als Bürgermeister oder Mandatsträgerin einsetzt, verdient Respekt und Anerkennung. Es ist nicht hinnehmbar, dass unsere Volksvertreter, die sich größtenteils ehrenamtlich engagieren, beleidigt und attackiert werden. Deshalb hat Hessen bereits vor knapp drei Jahren das Programm ‚HessenGegenHetze‘ gestartet. Wer Opfer von Hass und Hetze im Netz wird oder sieht, dass andere es werden, sollte das umgehend an hessengegenhetze.de melden“, so Staatssekretär Stefan Sauer.

Amtsträger häufiger Opfer von Straftaten

In Hessen sind die erfassten Straftaten gegen Amts- und/oder Mandatsträger in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und beliefen sich in 2021 auf insgesamt 319 Straftaten (2020: 218, 2019: 83). Die Hessische Landesregierung hat deshalb verschiedene Maßnahmen ergriffen. Seit 2021 werden in Hessen alle Straftaten gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zentral beim Hessischen Landeskriminalamt erfasst und ausgewertet. Zu den polizeilichen Maßnahmen gehört ein Gefährdungslagenmanagement, das sowohl konkrete Gefahren für Leib oder Leben, als auch Beeinträchtigungen des subjektiven Sicherheitsgefühls durch Drohschreiben, Hasspostings und ähnliche Tathandlungen umfasst. Die Maßnahmen reichen von Sicherheits- und Verhaltensberatungen, kriminalpolizeilichen Objektberatungen, über Objektschutzmaßnahmen bis hin zu anlassbezogenen unmittelbaren Personenschutzmaßnahmen zum Beispiel bei Veranstaltungen. Straftaten zum Nachteil von Amts- und Mandatsträgern bzw. zum Nachteil von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern werden durch die polizeilichen Staatsschutzdienststellen nach einheitlichen Standards konsequent verfolgt.

Als Ansprechpersonen stehen den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern jeweils die Leiterinnen und Leiter der örtlich zuständigen Polizeidienststellen zur Verfügung. Betroffene Personen können bei den jeweiligen Ansprechpersonen eine Bewertung der eigenen Sicherheitslage vornehmen lassen und im Falle von bestehenden, oben beschriebenen Szenarien erforderliche Maßnahmen besprechen. Darüber hält das Beratungsnetzwerk Hessen für kommunale Mandatsträger ein Präventionsangebot bereit. Dieses Angebot wird vom Landesdemokratiezentrum an der Universität Marburg koordiniert und kann auf die Beratungsleistungen der über das Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ und das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Träger zurückgreifen: https://beratungsnetzwerk-hessen.de/wp-content/uploads/2020/10/final-12-3-2020-bnh_falt_kommunalpolitik-3.pdfÖffnet sich in einem neuen Fenster

Aktiv für Demokratie und gegen Extremismus

Das Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) im Hessischen Innenministerium unterstützt im Rahmen des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ mit einem Gesamtvolumen von rund 10,2 Millionen Euro im Jahr 2022 (davon 1,3 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes) unterschiedlichste Präventionsmaßnahmen im Land. Darüber hinaus berät und begleitet das zivilgesellschaftliche beratungsNetzwerk Hessen kommunalpolitisch Verantwortliche im Umgang mit Anfeindungen und Bedrohungen. Die Hessische Landesregierung richtete am 16. Januar 2020 zudem die staatliche Meldestelle „HessenGegenHetze“ ein. Sie bietet unter „hessengegenhetze.de“ Betroffenen sowie Zeugen von Hate Speech eine niederschwellige Möglichkeit, eventuell strafbare oder extremistische Inhalte den Sicherheitsbehörden zu melden.

Meldestelle HessenGegenHetze

Wer im Netz Hass, verfassungsfeindliche oder diskriminierende Inhalte entdeckt oder selbst Ziel solcher Beiträge wird, kann sich bereits seit Anfang 2020 an die Meldestelle „HessenGegenHetze“ (www.hessengegenhetze.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) wenden. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungsbehörden, Kommunen und Beratungsinstitutionen wurde damit bereits eine unkomplizierte und schnelle Möglichkeit geschaffen, aktiv gegen Hass und Hetze im Internet vorzugehen. Nach sorgfältiger Sicherung der gemeldeten Inhalte führt die Meldestelle eine Erstbewertung ihrer strafrechtlichen Relevanz durch. Die Beiträge werden dann an die zuständigen Stellen der Polizei, der Justiz und bei Extremismus-Verdacht an das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen weitergeleitet. Sofern gewünscht, erhalten die Mitteilerinnen und Mitteiler eine Rückmeldung darüber, wie mit den von ihnen gemeldeten Inhalten verfahren wurde. Zusätzlich bietet die Meldestelle für direkt und indirekt von Hate Speech Betroffene eine individuelle Vermittlung an bedarfsgerechten Beratungs- und Unterstützungsangeboten an.  Seit Bestehen der Meldestelle wurden insgesamt rund 9.300 Beiträge aus sozialen Netzwerken und Webseiten gemeldet, von denen 62 Prozent als Hate Speech eingestuft wurden. Von 4.125 an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das Bundeskriminalamt weitergeleiteten Fällen ging die Meldestelle bei ihrer Erstbewertung von den Straftatbeständen der Volksverhetzung (31 Prozent), der Beleidigung (20 Prozent) sowie der Belohnung und Billigung von Straftaten (13 Prozent) aus. Die Generalstaatsanwaltschaft leitete insgesamt über 1.200 Ermittlungsverfahren ein, rund 2.400 Fälle wurden aufgrund von Anhaltspunkten für Extremismus an das LfV Hessen zur Bewertung weitergeleitet. 105 Fälle wurden wegen des Verdachts einer konkreten Gefährdung oder Bedrohung einer Person an das Hessische Landeskriminalamt gesteuert.