Menschen aus vielen Nationen mit ganz unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen für ihren Aufenthalt leben in Hessen: Bürgerinnen und Bürger aus Staaten der Europäischen Union, arbeitende Menschen aus allen Teilen der Welt mit ihren Familien, Kontingentflüchtlinge, Asylberechtigte oder Spätaussiedler aus osteuropäischen Staaten. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Innenministeriums bildet daher die Ausländerpolitik. Im Vordergrund steht die politische Mitwirkung an den Prozessen und der Gesetzgebung auf Bundesebene und in der Europäischen Union. Die zentralen Forderungen Hessens bei der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sind der Bestand und die Sicherheit der europäischen Außengrenzen, die Vermeidung und Eindämmung großer Wanderungsbewegungen aus Krisen- und Armutsregionen nach Deutschland und Hessen sowie eine gerechtere Verteilung der mit Migration verbundenen Lasten auf alle europäischen Mitgliedstaaten. Darüber hinaus arbeiten wir mit an Konzepten zu einer verbesserten Integration der rechtmäßig und auf Dauer in unserem Land lebenden Ausländerinnen und Ausländer. Nicht zuletzt wollen wir einen guten und schnellen Service in den hessischen Ausländerbehörden.
Unterstützung bei der Integration
Die Landesregierung unterstützt die Integration deutschstämmiger Zuwanderinnen und Zuwanderer, ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Familienangehöriger sowie ausländische Flüchtlinge, denen ein Dauerbleiberecht und ein länger befristetes Aufenthaltsrecht gewährt wurden. Weitere Informationen gibt es beim Hessischen SozialministeriumÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Begrenzung des Zuzugs und konsequente Rückführung
Damit Hessen weiterhin ein weltoffenes und in humanitären Notfällen hilfsbereites Land bleiben kann, werden wir uns auch um eine sozialverträgliche Begrenzung des Ausländerzuzugs sowie die konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer bemühen.
Einreise zur Arbeitsaufnahme
Das Aufenthaltsgesetz enthält viele Regelungen, die es Ausländerinnen und Ausländern und ihren Familien ermöglichen, in Hessen eine Beschäftigung aufzunehmen. Ausländerinnen und Ausländer müssen zur Einreise nach Deutschland bei der deutschen Auslandvertretung ein Visum für einen Arbeitsaufenthalt beantragen. Sie müssen einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag für eine Stelle in Deutschland haben. Der zukünftige Arbeitgeber kümmert sich beim Jobcenter in Deutschland um eine Arbeitsgenehmigung. Wenn der Arbeitgeber diese Fragen direkt mit den Behörden geklärt hat und die notwendigen Unterlagen vorliegen, kann das Visum beantragt werden. Wenn die Ausländerin oder der Ausländer sich schon einmal zur Ausbildung oder zur Arbeit in Deutschland aufgehalten oder in Deutschland einen Asylantrag gestellt hat, muss er/sie das dem zukünftigen Arbeitgeber in Deutschland mitteilen. Dann muss er/sie zusätzlich eine Vorabzustimmung bei der Ausländerbehörde einholen.
Zuständigkeiten der Europäischen Union
Wesentliche Teile der Asyl- und Einwanderungspolitik liegen in der Zuständigkeit der Europäischen Union. Informationen hierzu finden sich auf der Seite der Generaldirektion für Justiz und InneresÖffnet sich in einem neuen Fenster.