Die Beflaggung der öffentlichen Gebäude in Hessen ist im Erlass vom 23. März 2026 (Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 15, S. 362) geregelt. Sie finden den Erlass im Bereich Downloads.
| Datum | Anlass |
|---|---|
| 27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
| 11. März | Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt |
| 1. Mai | Tag der Arbeit |
| 9. Mai | Europatag |
| 23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
| 17. Juni | Jahrestag des 17. Juni 1953 |
| 20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
| 20. Juli | Jahrestag des 20. Juli 1944 |
| 3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
| 3. Oktober | Tag der deutschen Einheit |
| 2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag |
| 1. Dezember | Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen |
Am Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus, am Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.
Zudem wird geflaggt zu den Tagen allgemeiner Wahlen
- Wahl zum Europäischen Parlament
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahlen
Beflaggungen aus sonstigen besonderen Anlässen werden vom Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz bestimmt und bekannt gegeben.