Die Beflaggung der öffentlichen Gebäude in Hessen ist im Erlass vom 03. November 2022 (Staatsanzeiger für das Land Hessen, S. 1276/1277) geregelt. Sie finden den Erlass im Bereich Downloads.
| Datum | Anlass |
|---|---|
| 27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
| 11. März | Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt |
| 1. Mai | Tag der Arbeit |
| 9. Mai | Europatag |
| 23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
| 17. Juni | Jahrestag des 17. Juni 1953 |
| 20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
| 20. Juli | Jahrestag des 20. Juli 1944 |
| 3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
| 3. Oktober | Tag der deutschen Einheit |
| 2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag |
| 1. Dezember | Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen |
Am Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus, am Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.
Zudem wird geflaggt zu den Tagen allgemeiner Wahlen
- Wahl zum Europäischen Parlament
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahlen
Beflaggungen aus sonstigen besonderen Anlässen werden vom Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz bestimmt und bekannt gegeben.