Zwei Männer schütteln Hände

Freiwillige Fusionen

Zukunftsfähige Verwaltungs- und Kommunalstrukturen durch freiwillige Fusionen

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Erstmals seit Abschluss der kommunalen Gebietsreform vor rund 40 Jahren hat sich am 1. Januar 2018 durch die Fusion der Stadt Beerfelden und der Gemeinden Hesseneck, Rothenberg und Sensbachtal (Odenwaldkreis) zur Stadt „Oberzent“ die gemeindliche Gebietsstruktur geändert.

Mit diesem freiwilligen Zusammenschluss von vier Gemeinden wurde ein neues Kapitel in der Geschichte des Landes Hessen aufgeschlagen. Der Gemeindezusammenschluss konnte auf Grund einer im Jahr 2011 eingeführten erleichterten gesetzlichen Regelung nur durch eine freiwillige vertragliche Vereinbarung herbeigeführt werden. Ein Gesetz war dafür nicht mehr erforderlich. Der vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigte Grenzänderungsvertrag wurde im Staatsanzeiger Nr. 48 des Jahres 2017Öffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlicht. Ebenfalls erstmalig haben die Gemeindevertretungen die neu eingeführte Möglichkeit, die Grundsatzentscheidung über eine Fusion an die Bürgerschaft weiterzugeben, erfolgreich aufgegriffen (BürgerentscheidÖffnet sich in einem neuen Fenster). Die neue Stadt Oberzent profitierte als Erste von der im Schutzschirmgesetz neu aufgenommenen Entschuldungshilfe des Landes. Im Vorfeld wurden bereits Projektzuschüsse aus Mitteln des Landesausgleichsstockes zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie sowie zur Vorbereitung und Umsetzung der Fusion gewährt.

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es ein weiteres Beispiel für einen gelungenen Fusionsprozess. In Nordhessen haben sich die Gemeinden Oberweser und Wahlsburg zu der neuen Gemeinde Wesertal (www.gemeinde-wesertal.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) zusammengeschlossen. Der Grenzänderungsvertrag wurde im Staatsanzeiger Nr. 46 des Jahres 2019Öffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlicht. Die neue Gemeinde Wesertal erhält ebenfalls eine Entschuldungshilfe sowie erstmalig auch eine Investitionsförderung. Mit der Einführung einer Investitionsförderung soll die neue Gemeinde Maßnahmen zur Stärkung und zum Erhalt der kommunalen Infrastruktur finanzieren können. Finanzielle Zuschüsse wurden auch für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie sowie für die Vorbereitung der Fusion, wie z.B. die Ausarbeitung des Grenzänderungsvertrages und eine gute und informative Öffentlichkeitsarbeit gewährt (vgl. Presse-Mitteilung Nr. 145 vom 27. Juni 2019Öffnet sich in einem neuen Fenster).

Eine dritte freiwillige Gemeindefusion nach der Gebietsreform gibt es aktuell im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Zum 1. Januar 2023 ist die Gemeinde Bromskirchen in die Gemeinde Allendorf (Eder) durch Grenzänderungsvertrag mit Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel eingegliedert worden (Staatsanzeiger Nr. 30 des Jahres 2022Öffnet sich in einem neuen Fenster). Das geänderte Gemeindegebiet umfasst die bisherigen Gemarkungen der Gemeinden Allendorf (Eder) und Bromskirchen. Die Gemeinde Allendorf (Eder) hat damit 7527 Einwohner (Stand: 30. Juni 2021) und profitiert neben einer Entschuldungs- und Investitionshilfe vom Land auch von einer Besserstellung im Kommunalen Finanzausgleich.

Die Hessische Landesregierung unterstützt die interkommunale Zusammenarbeit bis hin zu freiwilligen Gemeindefusionen mit einer Reihe von Maßnahmen. Finanzielle Anreize, erleichterte Verfahren sowie eine beratende und unterstützende Begleitung sollen kleinere Gemeinden motivieren, über freiwillige Fusionen nachzudenken. Das Kompetenzzentrum für IKZ berät hessische Kommunen zu allen strategischen und inhaltlichen Fragen rund um die interkommunale Zusammenarbeit.

Service

Leitfaden

Gemeindefusion

Aus ihren Prüfungsverfahren skizzierte die Überörtliche Prüfung ein Verfahrensmodell für eine Gemeindefusion, das der Hessische Rechnungshof auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

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