Innenminister Peter Beuth gibt einen O-Ton

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Ermittlungen zu den NSU 2.0-Drohschreiben

„Jeder Ermittlungsansatz wird akribisch verfolgt“, Innenminister Peter Beuth informiert über Drohschreiben-Ermittlungen.

Lesedauer:2 Minuten

Nach Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt und weiteren Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder hat der Hessische Innenminister Peter Beuth im Hessischen Landtag heute über die bisherigen Ermittlungen bezüglich der sogenannten „NSU 2.0“-Drohschreiben informiert.

„Die widerwärtigen Bedrohungen und den feigen Versuch, Personen des öffentlichen Lebens einzuschüchtern, verurteile ich zutiefst. Der Schutz und die Begleitung der Betroffenen sind neben der konsequenten Ermittlung und Aufklärung der Bedrohungen oberstes Ziel unserer Bemühungen. Die hessische Justiz und die hessischen Sicherheitsbehörden ermitteln beharrlich und stehen dazu im Austausch mit Sicherheitsbehörden der Länder, des Bundes und im Ausland. Jeder noch so kleine Ansatzpunkt wird akribisch verfolgt – Zeugen wurden befragt, Hausdurchsuchungen durchgeführt, Terabytes an Daten sichergestellt und ausgewertet – und das ist nur ein Ausschnitt unserer Maßnahmen“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.

Nach aktuellem Stand wurden laut den Erkenntnissen der hessischen Ermittler 133 Drohschreiben verschickt, von denen nach aktuellem Sachstand 115 Schreiben dem Tatkomplex „NSU 2.0“ zugerechnet werden. 18 Schreiben wurden mutmaßlich von „Trittbrettfahrern“ verfasst und versendet. Empfänger der Drohschreiben sind überwiegend Personen des öffentlichen Lebens, insbesondere aus der Politik und Medienwelt. Hierbei sind auch bundesweite Bezüge gegeben. Die 115 Schreiben richteten sich an 32 Personen und 60 Institutionen in insgesamt neun Bundesländern sowie Österreich (zur Zählweise beachten Sie bitte den erläuternden Hinweis weiter unten). Davon wohnen neun Personen in Hessen, von denen fünf durch das Gefährdungsmanagement des Landeskriminalamts individuell betreut werden. Bei den anderen vier Personen handelt es sich um Mitglieder von hessischen Justiz- und Sicherheitsbehörden.

In 115 Drohmails wurden mehr als 20 personenbezogene Daten verwendet

Zuletzt sind am vergangenen Wochenende Drohschreiben bekanntgeworden. In den insgesamt 115 Drohschreiben des Tatkomplexes „NSU 2.0“ sind eine Vielzahl personenbezogener Daten zu mehr als 20 der betroffenen Personen enthalten. Bei diesen Daten liegen derzeit keine Hinweise vor, dass sie aus polizeilichen Datenbanken stammen. Über die drei festgestellten Abfragen von hessischen Polizeicomputern hinaus, die durch die zeitliche Nähe zu Drohmails mit diesen in Verbindung stehen könnten, sind in diesem Zusammenhang in Hessen keine weiteren Datenabfragen bei der hessischen Polizei bekannt geworden. Die Ermittlungen richten sich gegen „Unbekannt“ und werden in alle Richtungen geführt.

Ermittler haben Zugriff auf gesamtes Potenzial der hessischen Polizei

Die konsequente Ermittlungsarbeit wird durch eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des eingesetzten polizeilichen Sonderermittlers sichergestellt. Er berichtet unmittelbar an den Landespolizeipräsidenten und hat Zugriff auf das Potenzial der gesamten hessischen Polizei, er kann das komplette IT-Knowhow der Polizei nutzen und ist in das Hessische Terrorismusabwehrzentrum (HETAZ) eingebunden, um die bestmögliche Kommunikation zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden sicherzustellen und die dortige Vernetzung von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz für seine Ermittlungen zu nutzen.

Darüber hinaus werden anlassbezogen die Ermittlungen durch Controller, Netzwerkforensiker sowie durch Spezialkräfte unterstützt. Auch das Bundeskriminalamt ist mit verschiedenen Organisationseinheiten eng eingebunden. Ein standardisiertes, festgelegtes Verfahren ermöglicht eine qualifizierte, schnelle und beweisgesicherte Einleitung von kriminalpolizeilichen Maßnahmen.

Opfer von Bedrohungen erhalten schnell Beratung und Hilfe

Bei Bekanntwerden eines Drohschreibens erfolgt eine sofortige, vorläufige Gefährdungsbewertung, aus der sich notwendige Ad hoc-Maßnahmen, wie bspw. die Initiierung von Schutzmaßnahmen, ableiten lassen. Durch die Einrichtung einer Bereitschaft gewährleistet die Ermittlungseinheit eine 24/7-Erreichbarkeit. Wenn Menschen in Hessen bedroht werden, erhalten sie Schutz von der hessischen Polizei und werden im Rahmen des Gefährdungsmanagements individuell betreut. Die Polizei steht als Ansprechpartner für Betroffene der Drohschreiben Tag und Nacht zur Verfügung und leitet sofort lageanpasste Maßnahmen ein, sollte sich eine individuelle Gefährdung Betroffener ändern oder konkretisieren.

Hinweis zur Zählweise betroffener Personen und Institutionen

In Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die hessische Polizei eine Präzisierung der bisher veröffentlichten Anzahl betroffener Empfänger sowie Institutionen von NSU 2.0-Drohschreiben vorgenommen. In unseren bisherigen Pressemitteilungen bezog sich die Zahl der Betroffenen sowohl auf Personen als auch auf Institutionen (Vgl. PM vom 21. Juli 2020: Nach aktuellem Stand wurden laut den Erkenntnissen des Hessischen Landeskriminalamts 69 Drohschreiben mit dem Kürzel „NSU 2.0“ versandt, die sich an 27 Personen und Institutionen in insgesamt acht Bundesländern richteten.). Die heute veröffentlichten Zahlen weisen Personen und Institutionen nun separat aus.

Schlagworte zum Thema