Polizeivollzugsbeamte

Polizeivollzugsbeamte sind Bundes- oder Landesbeamte. Sie sind Amtsträger im Sinne des Strafrechts und des Amtshaftungsrechts.

Die ihnen zugewiesenen Aufgaben

  • Strafverfolgung (unter Weisung und Aufsicht der Staatsanwaltschaft)
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Gefahrenabwehr

dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger.

Für hessische Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte ergeben sich die Befugnisse aus dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und der Strafprozessordnung (StPO).

Sie sind zur Anwendung von unmittelbarem Zwang berechtigt, bis hin zur Abgabe des finalen Rettungsschusses.

Ausgestattet sind sie mit einer funktionalen Uniform, einer Schutzausstattung (Schutzweste, Einsatzhelm, Einsatzanzug, Körperschutzausstattung), einem Pfefferspray, Teleskopschlagstock und Schusswaffen (Pistole/Maschinenpistole).

Die hessische Polizei bietet einen anspruchsvollen, vielfältigen und abwechslungsreichen Beruf. Es erfordert von jeder Polizeibeamtin und jedem Polizeibeamten sehr viel Einfühlungsvermögen, Offenheit, eine spontane Situationseinschätzung sowie flexible Bewältigungsstrategien zum Schutz und für die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger. Die Zusammenarbeit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist geprägt von Teamarbeit und gegenseitiger Unterstützung.

Daneben bietet die hessische Polizei einen sicheren Beruf. In Hessen ist zudem die Umsetzung der zweigeteilten Laufbahn stellenplanmäßig seit 2003 abgeschlossen, wodurch alle Planstellen für Polizeivollzugsbeamte im gehobenen bzw. höheren Dienst angesiedelt sind.

Bereits seit 1995 wird grundsätzlich nur noch im gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt. Damit ist ein Einstiegseinkommen in der Besoldungsstufe A 9Öffnet sich in einem neuen Fenster (Jahresbruttoeinkommen von rund 33.500 Euro) verbunden.

Darüber hinaus ermöglicht die hessische Polizei ein heimatnahes Studium an den Studienorten Wiesbaden, Mühlheim am Main, Gießen und Kassel und unternimmt viele Bemühungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.B. flexible Arbeitszeit, Telearbeit, Zusammenarbeit Kitas).

Wer ein Studium bei der hessischen Polizei beginnen möchte, kann ab sofort die BewerbungÖffnet sich in einem neuen Fenster größtenteils „online“ einreichen.

Informationen zum Studium

  • Das dreijährige Studium an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) endet mit dem Abschluss Bachelor of Arts.
  • Zwei Studiengänge werden angeboten: Schutzpolizei und Kriminalpolizei.
  • Die Ausbildung zeichnet sich durch eine hohe Verzahnung zwischen Fachtheorie und Fachpraxis aus.
  • Ziel dieser Bachelor-Studiengänge ist es, Absolventinnen und Absolventen für ihre Erstverwendung (drei bis fünf Jahre) in den Dienst- und Ermittlungsgruppen (Studiengang Schutzpolizei) und in den Fachkommissariaten (Studiengang Kriminalpolizei) auf fachlich hohem Niveau mit umfangreichem Fach- und Methodenwissen für den flexiblen Einsatz in der hessischen Polizei zu befähigen.

Für EU-Bürger gelten die gleichen Voraussetzungen. Nicht EU-Bürger müssen fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis sein und müssen die Muttersprache in Wort beherrschen.

Bewerberinnen und Bewerber mit einem mittleren Bildungsabschluss können sich auch bewerben, müssen aber vor Einstellung in die hessische Polizei noch an einer Fachoberschule die Fachhochschulreife erwerben.

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