Grundlage des Personalvertretungsrechts ist für Bedienstete in Hessen das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG). Das HPVG enthält Regelungen über die Wahl, Zusammensetzung, Amtszeit und Aufgaben von Personalvertretungen (Personalräten) sowie über die Formen (Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung u.a.) und das (Stufen-) Verfahren der personalrätlichen Beteiligung. Es regelt weiterhin Zuständigkeitsfragen und Vorgaben zur Streitentscheidung (Einigungsstellenverfahren, Letztentscheid, Gerichtsverfahren).
Das HPVG wurde durch das Gesetz zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 28. März 2023 neugefasst. Das Gesetz wurde am 5. April 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet (GVBl. S. 183) und trat mit seinem überwiegenden Inhalt am 6. April 2023 in Kraft. Das HPVG vom 24. März 1988 (GVBl. I S. 103) wurde aufgehoben.
Das Gesetz vom 28. März 2023 sowie eine Synopse mit einer Gegenüberstellung "HPVG 1988 / HPVG 2023" samt Gesetzesbegründung sind zur Information nachfolgend als PDF-Dokumente eingestellt.
Die nächsten regelmäßigen Personalratswahlen stehen im Mai 2028 an (gesetzlicher Wahlzeitraum vom 1. bis zum 31. Mai nach § 20 Abs. 1 HPVG).