Personalvertretungsrecht - HPVG 2023 am 6.4.2023 in Kraft getreten - Neue HPVGWO vom 24.10.2023

Hier finden Sie Informationen und Dokumente zum Personalvertretungsrecht in Hessen.

Die nachfolgenden Themenblöcke dazu können durch Anklicken geöffnet bzw. eingesehen werden:

Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)

Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVGWO)

Erlass Vorbereitung und Durchführung der Wahlen - Vordruckmuster für die Personalratswahlen

Grundlage des Personalvertretungsrechts ist für Bedienstete in Hessen das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG). Das HPVG enthält Regelungen über die Wahl, Zusammensetzung, Amtszeit und Aufgaben von Personalvertretungen (Personalräten) sowie über die Formen (Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung u.a.) und das (Stufen-) Verfahren der personalrätlichen Beteiligung. Es regelt weiterhin Zuständigkeitsfragen und Vorgaben zur Streitentscheidung (Einigungsstellenverfahren, Letztentscheid, Gerichtsverfahren).

Das HPVG wurde durch das Gesetz zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 28. März 2023 neugefasst. Das Gesetz wurde am 5. April 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet (GVBl. S. 183) und trat mit seinem überwiegenden Inhalt am 6. April 2023 in Kraft. Das HPVG vom 24. März 1988 (GVBl. I S. 103) wurde aufgehoben.

Das Gesetz vom 28. März 2023 sowie eine Synopse mit einer Gegenüberstellung "HPVG 1988 / HPVG 2023" samt Gesetzesbegründung sind zur Information nachfolgend als PDF-Dokumente eingestellt.

 

Die nächsten regelmäßigen Personalratswahlen stehen im Mai 2028 an (gesetzlicher Wahlzeitraum vom 1. bis zum 31. Mai nach § 20 Abs. 1 HPVG). 

Neufassung der Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz:

Die Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVGWO) vom 24. Oktober 2023 ist am 6. November 2023 im GVBl. auf Seite 706 verkündet worden.

Die HPVGWO ist hier ebenso als Dokument eingestellt wie ein Schreiben des Hessischen Innenministeriums vom 6. November 2023 mit Hinweisen zur Neufassung und eine Synopse mit einer Gegenüberstellung Wahlordnung 1988/ HPVGWO 2023/ Verordnungsbegründung.

Hinweis: Nach der Übergangsregelung des § 50 HPVGWO ist für vor dem Inkrafttreten der HPVGWO, also bis zum 6. November 2023, eingeleitete Wahlen die Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz vom 8. April 1988 (GVBl. I S. 139), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2019 (GVBl. S. 436), weiter anzuwenden. Diese WO 1988 ist als weiteres Dokument hier ebenfalls eingestellt.

Mit Erlass vom 13. November 2023 (veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 49 Seite 1534) wurden die bei Wahlen und Abstimmungen verwendbaren Vordruckmuster neu bekannt gegeben.

Mit der Neufassung des Erlasses wurde dieser, die Übersicht über die Vordruckmuster und die 31 Vordruckmuster an die Neufassung des Hessischen Personalvertretungegetzes (HPVG) und der Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVGWO) angepasst. Neben der Aktualisierung der Vorschriftenzitate waren die in der Wahlordnung vorgesehenen Neuerungen zu berücksichtigen (z.B. die dem Wahlvorstand eingeräumten Erleichterungen, Bekanntmachungen sowie die Zusendung von Erklärungen an ihn nun wahlweise zusätzlich oder ausschließlich elektronisch vornehmen zu können; die Vorgabe, in das Wahlprotokoll und die Bekanntmachung des Wahlergebnisses neben den gewählten Personalratsmitgliedern nun auch die Ersatzmitglieder aufzunehmen).

Hinweis:
Diese Vordruckmuster sind nachfolgend als PDF-Dateien eingestellt. Um ein beschreibbares Muster zu erstellen, kann der Text markiert und als Kopie in ein Word-Dokument eingefügt werden. Oder es kann (je nach Version Ihrer Software) eine heruntergeladene bzw. gespeicherte Datei über das Programm "Microsoft Word" geöffnet und so in ein beschreib- oder veränderbares Word-Dokument umgewandelt werden. Notwendige Erweiterungen (z.B. weitere Personenangaben oder Zeilen) bzw. Formatierungen können sodann individuell vorgenommen werden.

Hinweis:
Nach der Übergangsregelung des Erlasses vom 13. November 2023 sind für bis zum 6. November 2023 eingeleitete Personalratswahlen die Vordruckmuster nach den mit diesem Erlass aufgehobenen Erlassen vom 18. November 2017 und 25. Oktober 2022 (weiter-)zuverwenden. Diese sind in dem gesonderten Themenblock "Vordruckmuster für bis zum 6. November 2023 eingeleitete Personalratswahlen" eingestellt bzw. können dort heruntergeladen werden.

 

 

Mit Erlass vom 18. November 2017 (veröffentlicht im Staatsanzeiger vom 11. Dezember 2017, Seite 1363) wurden die bei Wahlen und Abstimmungen verwendbaren Vordruckmuster neu bekannt gegeben. Dieser Erlass wurde mit Erlass vom 25. Oktober 2022 (StAnz. S. 1279) neu in Kraft gesetzt.

Hinweis: Beide Erlasse wurden mit Erlass vom 13. November 2023 (veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 49 Seite 1534) aufgehoben. Nach dessen Übergangsregelung sowie in Anknüpfung an die Übergangsregelung des § 50 HPVGWO, wonach für vor dem Inkrafttreten der HPVGWO, also bis zum 6. November 2023, eingeleitete Wahlen die Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz vom 8. April 1988 (GVBl. I S. 139), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2019 (GVBl. S. 436), weiter anzuwenden ist, sind die bisherigen Vordruckmuster nach den aufgehobenen Erlassen für solche Wahlen weiter zu verwenden. Eine Personalratswahl ist mit Erlass des Wahlausschreibens eingeleitet (vgl. § 6 Abs. 5 Wahlordnung 1988 bzw. § 8 Abs. 7 HPVGWO). 

Hinweis:
Diese Vordruckmuster sind nachfolgend als PDF-Dateien eingestellt. Um ein beschreibbares Muster zu erstellen, kann der Text markiert und als Kopie in ein Word-Dokument eingefügt werden. Oder es kann (je nach Version Ihrer Software) eine heruntergeladene bzw. gespeicherte Datei über das Programm "Microsoft Word" geöffnet und so in ein beschreib- oder veränderbares Word-Dokument umgewandelt werden. Notwendige Erweiterungen (z.B. weitere Personenangaben oder Zeilen) bzw. Formatierungen können sodann individuell vorgenommen werden.