Mit Erlass vom 18. November 2017 (veröffentlicht im Staatsanzeiger vom 11. Dezember 2017, Seite 1363) wurden die bei Wahlen und Abstimmungen verwendbaren Vordruckmuster neu bekannt gegeben. Dieser Erlass wurde mit Erlass vom 25. Oktober 2022 (StAnz. S. 1279) neu in Kraft gesetzt.
Hinweis: Beide Erlasse wurden mit Erlass vom 13. November 2023 (Veröffentlichung demnächst im Staatsanzeiger) aufgehoben. Nach dessen Übergangsregelung sowie in Anknüpfung an die Übergangsregelung des § 50 HPVGWO, wonach für vor dem Inkrafttreten der HPVGWO, also bis zum 6. November 2023, eingeleitete Wahlen die Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz vom 8. April 1988 (GVBl. I S. 139), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2019 (GVBl. S. 436), weiter anzuwenden ist, sind die bisherigen Vordruckmuster nach den aufgehobenen Erlassen für solche Wahlen weiter zu verwenden. Eine Personalratswahl ist mit Erlass des Wahlausschreibens eingeleitet (vgl. § 6 Abs. 5 Wahlordnung 1988 bzw. § 8 Abs. 7 HPVGWO).
Hinweis:
Diese Vordruckmuster sind nachfolgend als PDF-Dateien eingestellt. Um ein beschreibbares Muster zu erstellen, kann der Text markiert und als Kopie in ein Word-Dokument eingefügt werden. Oder es kann (je nach Version Ihrer Software) eine heruntergeladene bzw. gespeicherte Datei über das Programm "Microsoft Word" geöffnet und so in ein beschreib- oder veränderbares Word-Dokument umgewandelt werden. Notwendige Erweiterungen (z.B. weitere Personenangaben oder Zeilen) bzw. Formatierungen können sodann individuell vorgenommen werden.