Rechtsgrundlagen / Disziplinarrecht / Nebentätigkeitsrecht

Disziplinarrecht

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Disziplinarrechts vom 21. Juli 2006 (GVBl. I. S. 394) wurde die Hessische Disziplinarordnung (HDO) durch das Hessische Disziplinargesetz (HDG) ersetzt. Das Gesetz lehnt sich im Aufbau und inhaltlich dem Bundesdisziplinargesetz vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) an. Die Disziplinarbefugnisse der Dienstvorgesetzten wurden durch die Regelungen des HDG erweitert. Verfahrensrechtlich knüpft das HDG an das Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht - und nicht mehr wie noch die HDO an das Strafprozessrecht - an.

Dem Download kann ein Überblick über die Regelungen des HDG und die möglichen Disziplinarmaßnahmen entnommen werden. Die Darstellung berücksichtigt Änderungen des HDG durch das 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz und ist auf dem Stand März 2014.

Nebentätigkeitsrecht

Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei Ausübung oder Übernahme von Nebentätigkeiten rechtliche Vorgaben zu beachten. Hinweise dazu können dem unter nachfolgenden Link eingestellten Infoblatt "Ausübung von Nebentätigkeiten“ entnommen werden.

Es wurde überarbeitet und ist nun auf dem Stand Januar 2021.

Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts

Beamtenrechtliche Vorschriften und Gesetzgebungskompetenzen

Aufgrund der unterschiedlichen Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern - konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Richter in den Ländern, ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Recht der Laufbahnen, der Besoldung und der Versorgung - sind für die hessischen Beamtinnen und Beamten bundes- und landesrechtliche Vorschriften maßgebend.

Die wichtigsten Vorschriften sind

  • das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG),
  • das Hessische Beamtengesetz (HBG),
  • das Hessische Besoldungsgesetz (HBesG),
  • das Hessische Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG),
  • das Hessische Disziplinargesetz (HDG),
  • das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG),
  • die Hessische Arbeitszeitverordnung (HAZVO),
  • die Hessische Urlaubsverordnung (HUrlVO),
  • die Hessische Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (HMuSchEltZVO),
  • die Hessische Laufbahnverordnung (HLVO),
  • die Hessische Nebentätigkeitsverordnung (HNV),
  • die Dienstjubiläumsverordnung (JVO).

Die hessischen Regelungen finden Sie unter dem jeweiligen Suchbegriff auf der Internetseite Hessenrecht.

Beamtenstatusgesetz des Bundes und Anpassung des Hessischen Beamtengesetzes

Der Bund hat die Kompetenz zur Regelung der Statusrechte und -pflichten der Beamtinnen und Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Das am 1. April 2009 in Kraft getretene Beamtenstatusgesetz legt die Grundstrukturen für ein einheitliches Dienstrecht fest. Daneben gilt weiterhin das Hessische Beamtengesetz in der durch das Hessische Beamtenrechtsanpassungsgesetz ebenfalls zum 1. April 2009 geänderten Fassung bzw. in der nachfolgend durch das2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz erfolgten Fassung (siehe detaillierter unter Dienstrechtsreform). Im Download erhalten Sie nähere Informationen zum Beamtenstatusgesetz und zur damaligen Rechtsänderung durch das Hessische Beamtenrechtsanpassungsgesetz.