Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts
Beamtenrechtliche Vorschriften und Gesetzgebungskompetenzen
Aufgrund der unterschiedlichen Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern - konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Richter in den Ländern, ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Recht der Laufbahnen, der Besoldung und der Versorgung - sind für die hessischen Beamtinnen und Beamten bundes- und landesrechtliche Vorschriften maßgebend.
Die wichtigsten Vorschriften sind
- das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG),
- das Hessische Beamtengesetz (HBG),
- das Hessische Besoldungsgesetz (HBesG),
- das Hessische Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG),
- das Hessische Disziplinargesetz (HDG),
- das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG),
- die Hessische Arbeitszeitverordnung (HAZVO),
- die Hessische Urlaubsverordnung (HUrlVO),
- die Hessische Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (HMuSchEltZVO),
- die Hessische Laufbahnverordnung (HLVO),
- die Hessische Nebentätigkeitsverordnung (HNV),
- die Dienstjubiläumsverordnung (JVO).
Die hessischen Regelungen finden Sie unter dem jeweiligen Suchbegriff auf der Internetseite Hessenrecht.
Beamtenstatusgesetz des Bundes und Anpassung des Hessischen Beamtengesetzes
Der Bund hat die Kompetenz zur Regelung der Statusrechte und -pflichten der Beamtinnen und Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Das am 1. April 2009 in Kraft getretene Beamtenstatusgesetz legt die Grundstrukturen für ein einheitliches Dienstrecht fest. Daneben gilt weiterhin das Hessische Beamtengesetz in der durch das Hessische Beamtenrechtsanpassungsgesetz ebenfalls zum 1. April 2009 geänderten Fassung bzw. in der nachfolgend durch das2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz erfolgten Fassung (siehe detaillierter unter Dienstrechtsreform). Im Download erhalten Sie nähere Informationen zum Beamtenstatusgesetz und zur damaligen Rechtsänderung durch das Hessische Beamtenrechtsanpassungsgesetz.