Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Aktuelle Stunde zu bundesweiten Streiks

Hessens Innenminister Peter Beuth hat heute bei der Aktuellen Stunde des Hessischen Landtags zu den derzeitigen bundesweiten Streiks im Öffentlichen Dienst die Vorzüge des Hessentarifs hervorgehoben.

Derzeit führt die Bundesregierung und Kommunen Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst. Hessen ist davon nicht betroffen, da Hessen seinen Beschäftigten den eigenen Hessentarif bietet.

„Vorausschauend haben wir über die letzten Jahre hinweg die Vorteile des Hessentarifs beständig weiter ausgebaut. Ich bin davon überzeugt, dass wir daher gut gerüstet sind, um die aktuellen und künftigen Herausforderungen zu meistern. Dies war nur möglich, weil wir die Arbeitsbedingungen unserer Tarifbeschäftigen gemeinsam mit den Gewerkschaften eigenständig regeln können. Der hessische Weg ist vorteilhaft für beide Seiten. Denn der Hessentarif liefert Antworten auf die aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes. Mit drei Eckpfeilern sind wir im Hessentarif dabei, dem Fachkräftemangel entgegenzutreten. Unsere Eckpfeiler sind: Nachwuchskräftegewinnung, Fachkräfteoffensive und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. In den letzten Jahren haben wir gemeinsam mit den Gewerkschaften, unseren Hessentarif attraktiv ausgestaltet und dabei im öffentlichen Dienst die Vorreiterrolle übernommen“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

Warum ein eigener Hessentarif?

Tarifbeschäftigte des Landes Hessen genießen traditionell eine Reihe von kinderfreundlichen und leistungsorientierten Regelungen, die im Hessentarif verankert sind. Viele dieser Regelungen dienen auch der Fachkräftegewinnung und -bindung, damit das Land Hessen im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen kann. Insgesamt bietet der Hessentarif mehr als 150 Abweichungen, die es bei der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) nicht gibt und ohne den Austritt des Landes aus der TdL auch nicht geben würde. Hierzu einige Beispiele:

  • Kinderfreundlich: Im Gegensatz zur TdL wurden im Hessentarif der kinderbezogene Zuschlag für Neubeschäftigte nicht gestrichen, sondern mit den Gewerkschaften die Einführung einer Kinderzulage vereinbart – die jetzt auch für Azubis und Praktikanten gilt. Nur in Hessen erhalten die Beschäftigten pro Kind und Monat eine Zulage von 100 Euro und ab dem dritten Kind sogar rund 150 Euro.
  • Elternfreundlich: 2021 wurden zudem die Elterntage neu vereinbart. Dabei werden frischgebackene Väter in den ersten acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes zu 20 Prozent von ihrer Arbeitszeit freigestellt, sofern sie dies möchten. Dieses Freistellungsmodell ist eine von vielfältigen flexiblen Möglichkeiten, die die Hessische Landesregierung in den letzten Jahren geschaffen hat, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren.
  • Mobilität fördern: Bundesweit einmalig ist das LandesTicket Hessen zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten, das vereinzelt zum Vorbild von kommunalen Job-Tickets geworden ist. Mit dem LandesTicket Hessen können die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden des Landes Hessen seit 2018 aufgrund einer bundesweit einmaligen tarifvertraglichen Regelung die Leistungen des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs im gesamten Bereich des Landes Hessen nutzen, unabhängig von der Strecke Wohnort-Dienstort und einschließlich diverser Mitnahmemöglichkeiten für Angehörige.
  • Fachkräfte anlocken: Beschäftigte im Bereich der IT erhalten im Hessentarif seit der Tarifeinigung 2019 im Vergleich zum Bund und zu den Kommunen, aber auch zu allen anderen Ländern, die höchsten Zuordnungen zu den Entgeltgruppen bzw. den zusätzlich vereinbarten Entgeltgruppenzulagen. Gleiches gilt übrigens auch für den Ingenieurbereich. Auch hier liegt Hessen mit seinen einzigartigen Eingruppierungsregelungen im Bereich des öffentlichen Dienstes vorn.
  • Karriereperspektiven: Neu eingeführt haben wir in der Tarifrunde 2021 die Entgeltgruppe 16. Eine Entgeltgruppe 16 gibt nirgendwo sonst im öffentlichen Dienst. Sie bietet eine Perspektive insbesondere für hochqualifiziertes Fachpersonal, beispielsweise im IT- und Ingenieurbereich. Nur in Hessen gibt es seit 2017 eine stufengleiche Höhergruppierung. Dadurch verlieren engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mehr Verantwortung übernehmen und deshalb befördert werden, nicht mehr ihre Erfahrungsstufe. Vielmehr profitieren die hessischen Beschäftigten uneingeschränkt von ihrer Beförderung. Leistung lohnt sich damit in Hessen mehr als in den anderen Ländern.
  • „Freizeit statt Geld“: Neu geschaffen wurde 2021 auch die Möglichkeit, dass Beschäftigte einen Teil der Jahressonderzahlung gegen zwei arbeitsfreie Tage eintauschen können. Mit dieser Wahlmöglichkeit ist der Hessentarif auf diejenigen Beschäftigten zugegangen, die sich mehr freie Zeit wünschen.
  • Ehrenamt stärken: In Hessen wird das ehrenamtliche Engagement in all seinen Facetten unterstützt und anerkannt. Tarifbeschäftigten des Landes, die Inhaber einer Ehrenamts- oder einer Jugendleiter-Card sind, erhalten so einen Freizeitausgleich von einem Arbeitstag pro Kalenderjahr unter Fortzahlung des Entgelts.