Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Landesregierung ordnet für den 10. Februar 2023 Trauerbeflaggung an

Nach der schweren Erdbebenkatastrophe in der Türkei und Syrien mit Tausenden Toten hat die Hessische Landesregierung an öffentlichen Gebäuden für den morgigen Freitag, 10. Februar 2023, landesweite Trauerbeflaggung angeordnet.

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„Die Bilder aus der türkischen Provinz Gaziantep sowie dem Norden Syriens machen weiterhin sehr betroffen. Viele Hessinnen und Hessen haben Angehörige und Freunde in der Region und wissen teilweise noch immer nichts über deren Verbleib. Unser tiefes Mitgefühl und unsere Solidarität gilt allen Opferangehörigen aus der türkisch-syrischen Grenzregion. Mit der landesweiten Trauerbeflaggung möchten wir unser tiefes Mitgefühl zum Ausdruck bringen. Sie ist ein sichtbares Zeichen der Solidarität der Hessinnen und Hessen“, so Hessens Ministerpräsident Boris Rhein und Innenminister Peter Beuth.

Die Dienst- und öffentlichen Gebäude des Landes, der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden vom Hessischen Innenminister angeordnet am Freitag, den 10. Februar 2023, entsprechend beflaggt. Die Flaggen werden mit Blick auf das Gebäude in folgender Reihenfolge auf halbmast gesetzt: Europaflagge, Bundesflagge, Landesdienst- bzw. Landesflagge. Die Beflaggung beginnt um 7 Uhr und endet bei Einbruch der Dunkelheit. Den Kommunen wird vorgeschlagen, ebenso zu verfahren.

Hessen wird Hilfsgüter in betroffene Region senden

Die Hessische Landesregierung will der Region im Rahmen der nationalen und europäischen Koordination helfen. Sobald ein Hilfeleistungsersuchen vorliegt, kann Hessen prüfen, welcher Bedarf in welcher Höhe kurzfristig aus den eigenen Beständen zur Verfügung gestellt werden kann. Um im vorliegenden Fall der vom Erdbeben verwüsteten Region schnellstmöglich Hilfe leisten zu können, hat Hessen bereits vorsorglich Zelte, Feldbetten, Schlafsäcke, dieselbetriebene Zeltheizungen und Zeltbeleuchtung zentral im Hessischen Katastrophenschutz-Zentrallager zusammengestellt.

Hintergrund

Grundsätzlich gilt bei internationalen Hilfeleistungseinsätzen der Verfahrensgrundsatz, dass nur das geliefert wird, was vom hilfeersuchenden Land erbeten und akzeptiert wird. Aktuell konzentrieren sich die Hilfeleistungsersuchen, die über die EU gesteuert werden, auf Search-and-Rescue-Einheiten und Verstärkungskräfte für die dortigen Führungsstrukturen. Hier prüft gerade das THW eine Mitwirkung. Einheiten wurden bereits in Voralarm gesetzt.

Für Deutschland ist das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die nationale Kontaktstelle für die internationale Katastrophenhilfe. Das GMLZ stellt sicher, dass alle Ersuchen des Präsidiums für Katastrophen- und Notfallmanagement des türkischen Innenministeriums, die die Bundesrepublik Deutschland über die EU, NATO oder bilaterale Wege erreichen, bedarfsgerecht an die staatlichen und nötigenfalls auch privaten Akteure in Deutschland weitergegeben werden. Auf diese Weise werden Hilfeleistungsersuchen auch an die Länder mit ihren Katastrophenschutzvorhaltungen weitergesteuert. Seitens des GMLZ werden die deutschen Hilfsangebote im Rahmen der internationalen Katastrophenhilfe gesammelt über den Katastrophenschutzmechanismus der Union (EUCPM) gemeldet und der Türkei als Teil der gesamteuropäischen Hilfeleistung angeboten, so dass seitens des türkischen Innenministeriums über die Annahme der einzelnen Hilfsangebote entschieden werden kann. Auf diese Weise können Hilfsangebote bestmöglich gesamteuropäisch, bedarfsgerecht und in Abstimmung mit EU, NATO und UN koordiniert werden.