Mit dem Ziel der Bündelung von Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich Cyber- und Informationssicherheit hat die Hessische Landesregierung die Funktion eines zentralen Informationssicherheitsbeauftragten (CISO) geschaffen. Der CISO hat den übergeordneten Auftrag, die Informationssicherheit in der Landesverwaltung kontinuierlich zu verbessern, die Staatskanzlei und die Ressorts zu beraten und Empfehlungen zu geben. Er agiert dabei koordinierend, als Impulsgeber und Unterstützer. Zudem ist der CISO die Eskalationsinstanz für ressortübergreifende Informationssicherheitsthemen und vertritt die hessische Landesverwaltung in Belangen der Informationssicherheit nach außen.
CISO der hessischen Landesverwaltung
Der zentrale Informationssicherheitsbeauftragte der hessischen Landesverwaltung (CISO) wurde im August 2016 erstmals per Kabinettsbeschluss benannt. Aktuell hat diese Funktion der Leiter der Abteilung VI „Informations- und Cybersicherheit“ des HMdI, Herr Ministerialdirigent Ralf Stettner, inne. Er wurde per Kabinettbeschluss vom 23. Dezember 2024 zum CISO der hessischen Landesverwaltung ernannt. Frau Tanja Bossert wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2025 als stellvertretende CISO bestellt.
Nach dem Hessischen IT-Sicherheitsgesetz und der Informationssicherheitsleitlinie für die Landesverwaltung (2021) hat der CISO folgende Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen: