++ Im Zuge des Konsumcannabisgesetzes übernimmt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt für ganz Hessen die Bearbeitung von Anträgen über die Anmeldung und Zulassung sogenannter nicht-kommerzieller „Anbauvereinigungen“. Die Anträge werden digital über den Internetauftritt des RP Darmstadt zur Verfügung gestellt. ++
Ab 1. Juli sind nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ für Erwachsene erlaubt. An diesem Stichtag treten bundesweit die Regelungen zum Eigenanbau in Kraft. In diesen Anbauvereinigungen dürfen maximal bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied, das das 21. Lebensjahr vollendet hat und höchstens 30 Gramm im Monat an Heranwachsende. Cannabis, das an Heranwachsende weitergegeben wird, darf einen THC-Gehalt von 10 Prozent nicht überschreiten.
FAQs
Grundsätzliche Fragen und Antworten rund um das Cannabisgesetz, Anbauvereinigungen, den persönlichen Konsum, Besitzvorschriften und zu strafrechtlichen Vorschriften finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)Öffnet sich in einem neuen Fenster.
Die Informationen zu den jeweiligen Themenschwerpunkten finden Sie dort unter den folgenden laufenden Nummern:
- Privater Eigenanabau (Fragen 17-21)
- Anbauvereinigungen (Frage 22- 42)