Umsetzung des Cannabisgesetzes in Hessen

Am 1. April 2024 ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) als Bundesgesetz in Kraft getreten. Das Gesetzgebungsverfahren wurde Ende März 2024 abgeschlossen. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.

Cannabis Pflanzen

++ Im Zuge des Konsumcannabisgesetzes übernimmt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt für ganz Hessen die Bearbeitung von Anträgen über die Anmeldung und Zulassung sogenannter nicht-kommerzieller „Anbauvereinigungen“. Die Anträge werden digital über den Internetauftritt des RP Darmstadt zur Verfügung gestellt. ++

Ab 1. Juli sind nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ für Erwachsene erlaubt. An diesem Stichtag treten bundesweit die Regelungen zum Eigenanbau in Kraft. In diesen Anbauvereinigungen dürfen maximal bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied, das das 21. Lebensjahr vollendet hat und höchstens 30 Gramm im Monat an Heranwachsende. Cannabis, das an Heranwachsende weitergegeben wird, darf einen THC-Gehalt von 10 Prozent nicht überschreiten.

Unter den folgenden Kontaktdaten können Sie sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt wenden:

Kontakt

Cannabisgesetz

Regierungspräsidium Darmstadt
Projektgruppe Konsumcannabisgesetz
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt