Internet- und Telecafés dienen vorrangig der Befriedigung von Freizeit- und Unterhaltungsbedürfnissen. Sie dienen, vergleichbar mit den Darbietungen von Kinos und Theatern, der Deckung eines auch an Sonn- und Feiertagen bestehenden Publikumsbedarfs an Ort und Stelle. Information und Kommunikation über Internet gewinnen zunehmend an Bedeutung, insbesondere in der Freizeitgestaltung. Der Betrieb von Internet- und Telecafés stellt keine Störung der äußeren Ruhe von Sonn- und Feiertagen dar und ist deshalb erlaubt.
Liegt der Schwerpunkt des Betriebs jedoch in der Nutzung der Computer zu Spielzwecken, so ist dieser als Spielhalle zu werten.
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