1.1 Was ist das Ziel des Standardbefreiungsgesetzes?
Das Standardbefreiungsgesetz ist ein Teil des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes (KommFlexG). Es gibt kommunalen Körperschaften in Hessen die Möglichkeit, befristet von bestimmten landesrechtlichen Standards abzuweichen oder Modellvorhaben durchzuführen, um Bürokratie abzubauen und innovative Lösungen zu erproben.
Ziel des Gesetzes ist es, kommunale Körperschaften von bürokratischen Standards zu entlasten und ihnen zu ermöglichen, alternative Formen der Aufgabenerfüllung zeitlich befristet zu erproben. Dadurch sollen Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht oder kostengünstiger gestaltet werden.
1.2 Welche Vorteile ergeben sich für Kommunen?
Kommunen erhalten die Möglichkeit, rechtlich abgesicherte Abweichungen von Standards vorzunehmen, um neue organisatorische, technische oder verfahrensmäßige Lösungen zu testen und daraus Erkenntnisse für eine dauerhafte Standardanpassung zu gewinnen.
1.3 Ist die Teilnahme verpflichtend?
Nein. Die Inanspruchnahme des Gesetzes erfolgt ausschließlich auf Antrag und ist freiwillig.
1.4 Sind die Befreiungen dauerhaft?
Nein. Befreiungen werden ausschließlich befristet genehmigt und dienen der Erprobung alternativer Lösungen.