Kleintierschauen und Modellbahnausstellungen

Kleintierschauen und Modellbahnausstellungen sind auch an den so genannten stillen Feiertagen (Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag) zulässig, wenn sie nicht mit einem Unterhaltungsprogramm verbunden sind und der Schwerpunkt der Veranstaltung auf der Vermittlung von Bildungsinhalten liegt.

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