Die Härtefallkommission bei dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ist als behördenunabhängiges Gremium eingerichtet. Sie kann Härtefallersuchen an die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde stellen. Diese Ersuchen betreffen Ausländerinnen und Ausländer, denen nach dem Gesetz eigentlich keine weitere Aufenthaltserlaubnis mehr erteilt werden kann.
Begünstigt werden können nur Personen, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten. Eine weitere Anwesenheit im Bundesgebiet muss durch dringende humanitäre oder persönliche Gründe gerechtfertigt sein. Ziel dieser Regelung ist es, einen Einzelfall humanitär zu lösen, der bei Anwendung der allgemeinen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes nicht sachgerecht hätte gelöst werden können.
Die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Dritte können nicht verlangen, dass die Härtefallkommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Über die Ersuchen der Härtefallkommission entscheidet das Hessische Innenministerium.
Die Härtefallkommission ist durch Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Härtefallkommission vom 14. Dezember 2009 neu zusammengesetzt worden und hat am 29. Januar 2010 in neuer Besetzung ihre Arbeit aufgenommen.