Dienstsiegel

In der Liste finden Sie alle seit der Veröffentlichung des Erlasses zur Verordnung über die Hoheitszeichen des Landes Hessen (Veröffentlicht am 15. Dezember 2014, StAnz. Nr. 51, S. 1063) gemeldeten abhandengekommenen Landessiegel. Damit soll eine missbräuchliche Weiterverwendung ausgeschlossen werden. Abhandengekommene Dienstsiegel sind umgehend schriftlich mit detaillierter Beschreibung des Dienstsiegels dem Referat Z 1 zu melden.

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