Mit der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit erwirbt die Ausländerin oder der Ausländer sämtliche Rechte und Pflichten einer oder eines Deutschen. Dazu gehört insbesondere die Befugnis, über Wahlen und Abstimmungen auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens an der Willensbildung in den Gemeinden und Kreisen, in den Bundesländern und auf Bundesebene teilnehmen zu können. Über 16-jährige müssen daher für ihre Einbürgerung in der Regel nachweisen, dass sie über staatsbürgerliches Grundwissen verfügen und die Grundsätze und Werte unserer Verfassung, des Grundgesetzes kennen. Bei Antragstellerinnen und Antragstellern mit einem deutschen Hauptschul- oder einem höheren Bildungsabschluss, der ausreichendes Wissen auf diesem Gebiet bestätigt, werden die erforderlichen Kenntnisse ohne weiteres unterstellt; ansonsten müssen sie durch einen bestandenen Einbürgerungstest nachgewiesen werden.
Voraussetzungen
Staatsbürgerliches Grundwissen
Voraussetzungen
In Hessen sind die Hessischen Volkshochschulen sowie folgende privaten Träger vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Hessen zugelassen. Der Test besteht aus 33 Fragen, die aus einem Katalog von 300 bundesweit verwendeten Frage und 10 hessenspezifischen Fragen für jeden Teilnehmer individuell zusammen gestellt werden.
Die Anmeldung zu einem Einbürgerungstest setzt nicht voraus, dass bereits ein Einbürgerungsantrag gestellt ist. Auch der Besuch eines Einbürgerungskurses ist keine Bedingung. Gleichwohl empfiehlt sich die Teilnahme an einem Test erst dann, wenn sich Interessenten die erforderlichen Kenntnisse, sei es in einem Kurs oder im Wege des Selbststudiums, angeeignet haben. In jedem Falle sollten ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sein, damit die Fragen und die dazu gehörenden Antwortvorschläge ohne Missverständnisse aufgefasst werden können.
Die Gebühr für die Testteilnahme beträgt 25 €; sie wird von der Prüfstelle erhoben.
Zu dem Einbürgerungstest werden die angemeldeten Personen geladen. Sie müssen sich zu ihrer Person ausweisen und erhalten sodann einen individuellen, eigens für sie zusammengestellten Testbogen, der unter Aufsicht zu bearbeiten ist. Der Test wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgewertet. Sind mindestens 17 der 33 Fragen richtig beantwortet, wird dem Testteilnehmer von dort ein Zertifikat ausgestellt und zur Verwendung in seinem Einbürgerungsverfahren überlassen. Der Test kann beliebig wiederholt werden.
Das vorausgesetzte Wissen, das in besonderen Einbürgerungskursen erworben werden kann, ist in einem Lehrplan als Anlage zur Einbürgerungstestverordnung zusammengestellt.
Dort ist auch der Einbürgerungstest einschließlich eines Katalogs von Fragen geregelt.
Zur eigenverantwortlichen Vorbereitung auf den Einbürgerungstest bieten die Hessischen Volkshochschulen und eine Reihe sonstiger Institutionen Einbürgerungskurse an. In den Kursen werden in 60 Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten folgende Themenbereiche behandelt:
- Leben in der Demokratie
- Geschichte und Verantwortung
- Mensch und Gesundheit
Der Schwerpunkt liegt im Bereich "Leben in der Demokratie".
Dazu gehören insbesondere die Themen:
- Demokratie
- Grundrechte
- Konfliktlösungen in der demokratischen Gesellschaft
- Rechtsstaat Sozialstaat
- Verantwortung des einzelnen für das Gemeinwohl
- Teilhabe an der politischen Gestaltung
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Staatssymbole
Der Besuch eines Kurses setzt nicht voraus, dass bereits ein Einbürgerungsantrag gestellt ist. Es sollten jedoch ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sein, damit dem Unterricht gefolgt werden kann. Die Gebühr für einen Einbürgerungskurs müssen die Interessenten selbst aufbringen.
Service
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Ansprechpartnerin
Regionalstelle Gießen
Stefanie Klee
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
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Regionalstelle Frankfurt
Eliphius Reimann
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
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