Verfassungstreue

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Ziel jeder Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Das deutsche Volk, zu dem die Eingebürgerten dann gehören, hat sich zur Festlegung der gemeinsamen Werte und seiner staatlichen Ordnung eine Verfassung – das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – gegeben, die über allen anderen Rechtsnormen steht und von allen Deutschen anzuerkennen ist.

  • Das Staatsangehörigkeitsgesetz verlangt daher als Voraussetzung für jede Einbürgerung ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. Das Bekenntnis wird von den Antragstellerinnen und Antragstellern vor der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde zusammen mit der feierlichen Erklärung, dass sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was ihr schaden könnte, verlangt. Das Bekenntnis kann auch schon mit dem Einbürgerungsantrag abgegeben werden; die feierliche Form des Bekenntnisses wird dann vor der Aushändigung der Urkunde abgegeben.
  • Weiter muss im Rahmen einer so genannten „Loyalitätserklärung“ erklärt werden, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller keine extremistischen Bestrebungen verfolgen oder unterstützen; sofern das früher geschehen ist, muss glaubhaft gemacht werden, dass sich die oder der Betroffene inzwischen von derartigen Bestrebungen abgewandt hat.
  • Schließlich muss feierlich erklärt werden, dass das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland geachtet werden und alles unterlassen wird, was ihr schaden könnte.

Informationen über

  • die grundlegenden Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes,
  • die Loyalitätserklärung und
  • das feierliche Bekenntnis

sind in einem Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus zusammengestellt. Das Merkblattfinden Sie zusammen mit dem Formular für die Loyalitätserklärung nachstehend als Downloads.

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