Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1:
- Gesamter Webauftritt: Prüfschritt 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich. Die globale Farbgebung des Fokusrahmens funktioniert nicht bei allen Komponenten im Zusammenspiel mit den hessenweit möglichen Farbkonzepten.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 2:
- Gesamter Webauftritt: Prüfschritt 9.4.1.1 Korrekte Syntax. Das HTML-Markup vom Content-Management-System enthält ID-Fehler und die HTML-Inhaltsblöcke enthalten doppelte Auszeichnungen, die sich entwicklerseitig nicht beheben lassen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 3:
- Gesamter Webauftritt: Prüfschritt 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar. Content-Management-System-seitig sind Name, Rolle und Wert von Attributen nicht korrekt für die Auslesung durch Software definiert und es lässt sich auch entwicklerseitig nicht beheben.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 4:
- Social-Media-Icons und Footer-Elemente: Prüfschritt 2.5.5 Zielfläche ist ausreichend groß. Die Schaltflächen sind kleiner als 44 x 44 px.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 5:
- Videoplayer: Prüfschritte zur Videofähigkeit 7.1.1 bis 7.3 greifen nicht bei allen Videos, da nicht immer vtt-Dateien zur Verfügung stehen und somit nicht immer Untertitel vorhanden sind. Deswegen fehlen natürlich auch die Bedienelemente zur Aktivierung von Untertiteln und Audiodeskription, wenn nichts zum Aktivieren hinterlegt ist.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.