Mann hält Personalausweis, Führerschein und Reisepass in der Hand

Informationen zur Staatsangehörigkeit

Lesedauer:1 Minute

Erworben wird die deutsche Staatsangehörigkeit im Regelfall kraft Gesetzes, ohne Antrag oder behördliches Zutun mit der Geburt. Dies gilt für Kinder eines deutschen Elternteils (so genanntes Abstammungs- oder ius-sanguinis-Prinzip) und für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, wenn wenigstens ein Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes zum Daueraufenthalt in Deutschland berechtigt ist und sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhält (so genanntes Territorial- oder ius-soli-Prinzip).

„Ius-soli-Kinder“ erwerben in der Regel mit der Geburt neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die ihrer Eltern. Bis zum Jahr 2014 mussten sich Kinder, die die deutsche Staatangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben, mit Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden (Optionspflicht). Mit dem"Zweiten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes" vom 13. November 2014, wurde die Optionspflicht neu geregelt.

Von den weiteren Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, ist die auf Antrag erfolgende Einbürgerung die wichtigste.

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auch verloren gehen. Hauptursache ist der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit - ausgenommen die eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Schweiz. Dieser führt zu einem automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, ohne dass es auf die Kenntnis oder eine Entscheidung einer deutschen Behörde ankommt. Verloren gehen kann die deutsche Staatsangehörigkeit auch im Rahmen des Optionsverfahrens.

Bei Unklarheiten über das Bestehen oder Nichtbestehen kann die deutsche Staatsangehörigkeit in einem besonderen Verfahren von der Staatsangehörigkeitsbehörde verbindlich festgestellt werden. Wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis von der zuständigen Behörde ausgestellt.

Schlagworte zum Thema