Interkommunale Zusammenarbeit schafft Spielräume

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Unterschiedliche Faktoren wie beispielsweise die Bevölkerungsentwicklung, die knappen finanziellen Ressourcen, die technologische Entwicklung und die gestiegenen Erwartungen der Bürgerschaft und der Unternehmen an Art und Qualität kommunaler Leistungen stellen immer größere Anforderungen an die Kommunen. Vor diesem Hintergrund praktizieren seit Jahren Landkreise, Städte und Gemeinden in vielen Aufgabenbereichen eine erfolgreiche Interkommunale Zusammenarbeit und behalten dabei ihre Eigenständigkeit und Identität.

Den Kommunen bietet sich eine Vielzahl von Kooperationsmöglichkeiten mit unterschiedlicher Rechtsformen an. Die Zusammenarbeit kann in öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen, in rechtlich eher losen oder institutionalisierten Formen erfolgen. Die öffentliche Aufgabe kann dabei gemeinsam erledigt oder auf einen anderen Partner oder eine dafür neu gegründete Organisationseinheit übertragen werden.

Die rechtliche Grundlage öffentlich-rechtlicher Formen der Zusammenarbeit bietet das Gesetz über die kommunale ZusammenarbeitÖffnet sich in einem neuen Fenster (KGG).

Neben dem Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit unterschiedlicher Bindungswirkung ist insbesondere auch die Gründung von Zweckverbänden möglich. Der Zweckverband ist die bindungsstärkste Form der interkommunalen Zusammenarbeit, mit ihm wird eine neue Körperschaft des öffentlichen Rechts - mit eigenem Personal - geschaffen, auf welche die dem Verband angehörenden Kommunen eigene Aufgaben und Hoheitsbefugnisse übertragen. Der Gemeindeverwaltungsverband - als Sonderform des Zweckverbandes – bietet den Gemeinden die Möglichkeit unter Beibehaltung ihrer Selbständigkeit und Zuständigkeit ihrer Organe bestimmte Aufgaben durch spezialisiertes Personal unter Einsatz moderner Büromittel rationell zu erledigen und einen besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten.

Thema

IKZ

Förderprogramm

Die Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit ist für die Hessische Landesregierung und insbesondere für das Hessische Innenministerium als Kommunalministerium von besonderer Bedeutung.

Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit

Die Hessische Landesregierung unterstützt interkommunale Kooperationen, wo immer es möglich und sinnvoll ist, insbesondere durch das „Kommunale Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ und die Bereitstellung von Fördermitteln (Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit). Es liegt jedoch in der Entscheidung der Kommunen, die Handlungsspielräume zur kommunalen Zusammenarbeit auszuschöpfen.

Metropolregion

Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main

Das Metropolgesetz gibt den Rahmen für die interkommunale Zusammenarbeit in wichtigen Zukunftsaufgaben im Ballungsraum sowie für den Regionalverband FrankfurtRheinMain vor.

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