Die Städte und Gemeinden haben die bei der Erfüllung der Aufgaben entstehenden Aufwendungen aus ihren Erträgen zu finanzieren. Die wichtigsten Erträge werden aus den Gemeindesteuern – Grundsteuer A (Landwirtschaft) und B (alle übrigen Grundvermögen) sowie die Gewerbesteuer generiert. Von eher geringerer Bedeutung für das Steueraufkommen sind die sog. kommunalen Bagatellsteuern, wie z.B. Hundesteuer oder Zweitwohnungssteuer. Weit höhere Erträge erhalten dagegen die Städte und Gemeinden aus Anteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer (Gemeinschaftssteuern). Ferner erheben die Kommunen Gebühren bis zum vollständigen Kostenausgleich für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen und u.a. für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, die Müllabfuhr, im Friedhofswesen und der Straßenreinigung.
Vom Land erhalten die Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) u.a. sog. Schlüsselzuweisungen (aber auch Bedarfs- und Investitionszuweisungen), die im Wesentlichen von ihrer Finanzkraft abhängen.
Beginnend in den 1990er Jahren haben einige hessische Kommunen – wie auch die Kommunen in anderen Bundesländern – die Aufwendungen nicht mehr durch entsprechend hohe Erträge decken können. Dies liegt im Wesentlichen an zwei Entwicklungen:
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Rückgang der Steuereinnahmen durch geringes Wirtschaftswachstum
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Hohe Steigerungsraten bei den Sozialausgaben, insbesondere in den Bereichen Jugendhilfe, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und für Arbeitssuchende
Bis zum 31.12.2016 sind aus Haushaltsdefiziten in Summe rd. 6,2 Milliarden € (entspricht ca. 1.011 € pro Einwohner) Kassenkredite in allen kommunalen Haushalten (inklusive 21 Landkreise) entstanden. Diese Kassenkredite sind vergleichbar mit einem Überziehungskredit auf dem Girokonto eines Privatkunden. Sie werden von den Kommunen regelmäßig aufgenommen, um die zahlungsbezogenen Haushaltsdefizite zu decken. In der Regel sind diese Kassenkredite mit kurzer Laufzeit und damit keiner Zinsbindung verbunden. Derzeit ist die Zinsbelastung bei den Kassenkrediten gering (unter 1%). Bei nur leicht ansteigenden Zinsen besteht aber bei den insgesamt sehr hohen Gesamtverbindlichkeiten eine weitere finanzielle Belastung für die kommunalen Haushalte, die ggf. bei einem Zinsanstieg mit Steuerhöhungen auszugleichen sind.
Die Kommunen sind nach der Hessischen Gemeindeordnung zum jährlichen Haushaltsausgleich (Aufwendungen = Erträge) verpflichtet. Sie haben zudem ihre in den letzten Jahren aufgebauten Defizite, die sich größtenteils in Kassenkrediten abbilden, in den kommenden Jahren in den Ausgleich mit zu berücksichtigen. Der kommunalen Selbstverwaltung obliegt es zu entscheiden, in welchen Bereichen die Ausgaben reduziert und die Einnahmen gesteigert werden. Die staatliche Finanzaufsicht hat über die Einhaltung der gesetzlichen Pflicht zum Haushaltsausgleich zu wachen.