Die aktuell gültige „Informationssicherheitsleitlinie für die Landesverwaltung (2021)“ sieht die Einrichtung eines zentralen Informationssicherheitsbeauftragten (Chief Information Security Officer, CISO) vor. Dies basiert unter anderem auf der aktuellen „Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung“ des IT-Planungsrates (IT-PLR). Sie kann als Informationssicherheitsleitlinie des Bundes und der Länder bezeichnet werden, da der IT-PLR zwischen dem Bund und den Ländern auf Grundlage des IT-Staatsvertrages vom 01.04.2010 für die Vereinbarung gemeinsamer Mindestsicherheitsanforderungen zuständig ist. In dieser Leitlinie ist unter anderem beschrieben, dass der Bund und alle Länder jeweils einen zentralen Informationssicherheitsbeauftragten benennen.
CISO der hessischen Landesverwaltung
Der zentrale Informationssicherheitsbeauftragte der hessischen Landesverwaltung (CISO) wurde im August 2016 erstmals per Kabinettsbeschluss benannt. Aktuell hat diese Funktion der Leiter der Abteilung VII „Cyber- und IT-Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung“ des HMdIS, Herr Ministerialdirigent Ralf Stettner, inne. Er wurde von Herrn Staatsminister Peter Beuth am 10. Mai 2019 zunächst kommissarisch und per Kabinettsbeschluss vom 10. September 2019 zum CISO der hessischen Landesverwaltung ernannt. Sein Stellvertreter als CISO ist Herr Rolf Richter, der Leiter des Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C).
Nach der Informationssicherheitsleitlinie für die Landesverwaltung (2021) hat der CISO folgende Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen: