Freiwilliger Polizeidienst

Der Freiwillige Polizeidienst ist ein Angebot an die Kommunen, in die Sicherheit ihrer Bürger zu investieren. Die Ehrenamtler sind engagierte Bürgerinnen und Bürger – keine klassischen Polizeibeamtinnen und Beamten. Sie unterstützen aber die Polizeibehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Das Motto lautet: „Präsenz zeigen - beobachten - melden"

Sie sind aber rechtlich Amtsträger im Sinne des Strafrechts und des Amtshaftungsrechts. Sie haben im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Befugnisse die Rechte und Pflichten von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder durch Waffen ist ihnen aber nicht gestattet.

Freiwillige Polizeihelfer sind mit einer funktionalen Uniform, die der Ausstattung des Polizeivollzugsdienstes stark ähnelt, ausgestattet. Die Oberbekleidung ist mit dem Aufdruck „Freiwilliger Polizeidienst“ versehen. Darüber hinaus verfügen sie über ein dienstliches Mobiltelefon und ein Pfefferspray, das sie nur zu Notwehr - und Nothilfezwecken einsetzen dürfen.

Bisher ist der Freiwillige Polizeidienst in rund 100 hessischen Städten und Gemeinden mitfast 400 aktiven Helferinnen und Helfern eingerichtet.

Besondere Befugnisse (beispielhaft)

  • Befragung und Auskunftspflicht
  • Erhebung personenbezogener Daten
  • Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
  • Sonderrechte nach der Straßenverkehrsordnung

Ausbildung

  • Mindestens 50 Stunden Ausbildung und Einweisung durch die Polizei
  • Inhalte: Rechtliche Vorschriften, Eigensicherung, Gesprächsführung
  • Aufwandsentschädigung in Höhe von sieben Euro pro Stunde

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