Wachpolizei

Im Oktober 2000 wurde die Wachpolizei in Hessen zunächst als Modellprojekt bei den damaligen Polizeipräsidien Frankfurt am Main, Gießen und Kassel eingerichtet.

Die Einrichtung einer Wachpolizei dient der Entlastung der Polizeibeamtinnen und -beamten von Aufgaben, die keine hohe Sicherheitsrelevanz haben und auch von nicht voll ausgebildeten Polizeikräften erfüllt werden können.

Die Beschäftigten der Wachpolizei sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Hessen.

Wachpolizistinnen und Wachpolizisten sind mit einer funktionalen Uniform – wie auch der Polizeivollzugsdienst – ausgestattet. Sie unter-scheidet sich lediglich durch ein Ärmelabzeichen mit der Aufschrift „Wachpolizei“ und dem Wappen des Landes Hessen sowie einem blauen Lackband an der Mütze und blauen Sternen auf den Schulterklappen.

Wachpolizisten erhalten eine Pistole, einen Teleskopschlagstock und ein Pfefferspray. Für die Durchführung des Objektschutzes werden sie gegebenenfalls mit einer Maschinenpistole ausgerüstet.

Fakten zur Wachpolizei

  • Mehr als 600 Wachpolizistinnen und Wachpolizisten sind in Hessen im Einsatz.

  • Die Ausbildung dauert 18 Wochen und vermittelt theoretische und praktische Inhalte.

  • Die Wachpolizei ist bei den Polizeipräsidien etabliert – ihr Einsatz hat sich vielfach bewährt.

Wesentliche Aufgaben der Wachpolizei

  • Objektschutz

  • Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen

  • Gewahrsamsdienst

  • Sicherungsmaßnahmen an polizeilichen Liegenschaften

  • Verkehrsüberwachung

  • Fußstreifen

  • Ermittlungsersuchen im Verkehrsbereich

Schlagworte zum Thema