Kraft seines Amtes
Institution | Funktion | Einkünfte / Entschädigung pro Jahr |
---|---|---|
Hessische Feuerwehr-Stiftung | Vorsitzender des Kuratoriums |
keine |
Sportstiftung Hessen | Vorstandsvorsitzender | keine |
Fraport Skyliners e.V. | Mitglied des Kuratoriums | keine |
Landesfeuerwehrverband Hessen e.V. |
Mitglied des Beirats | keine |
SV Wehen Wiesbaden | Mitglied im Ehrenrat | keine |
Nicht kraft seines Amtes
Institution | Funktion | Einkünfte / Entschädigung pro Jahr |
---|---|---|
Messe Frankfurt GmbH | Mitglied des Aufsichtsrats | Sitzungsgelder |
Volks- und Raiffeisenbank Untertaunus (VR Bank) | Mitglied der Vertreterversammlung |
keine |
Rheingau-Taunus-Kreis | Mitglied des Kreistags (ab April 2016) | 45 Euro je Sitzung (Kreistag/Fraktion) |
Hochschule Fresenius | Mitglied im Regionalbeirat | keine |
Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.