Brexit: Rechtsfolgen für britische Beamtinnen und Beamte

Hinweise für hessische Beamtinnen und Beamte mit britischer Staatsangehörigkeit

Das Vereinigte Königreich scheidet nach den bisherigen Planungen zum 29. März 2019 aus der Europäischen Union aus. Dabei wird das Szenario eines Ausscheidens ohne ein flankierendes Abkommen immer wahrscheinlicher.
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) treten nach dem Beamtenstatusgesetz Rechtsfolgen für Beamtinnen und Beamte mit britischer Staatsangehörigkeit ein.

Es wird deswegen an dieser Stelle auf ein Informationsschreiben des Hessischen Innenministeriums im Bereich des Beamtenrechts hingewiesen:

Dieses befasst sich mit dem Status von in Hessen verbeamteten Briten im Hinblick auf den Brexit. Insbesondere die Situation des harten Brexits wird beleuchtet, denn in diesem Fall verlören die Betroffenen bereits am 29. März 2019 per Gesetz ihren Beamtenstatus, wenn nicht zuvor von der Ausnahmeregelung des § 22 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 7 Absatz 3 des Beamtenstatusgesetzes aktiv Gebrauch gemacht wird. Das Schreiben geht außerdem noch konkret auf die Auswirkungen für britische, ehrenamtliche Beigeordnete der Kommunen ein.
Nachdem das Informationsschreiben bereits am 21. Dezember 2018 an die Ressorts und kommunalen Spitzenverbände versandt wurde, ist es nunmehr auch im Staatsanzeiger vom 28. Januar 2019 (StAnz. 5/2019, S. 98) veröffentlicht.
Das veröffentlichte Schreiben kann im hier angefügten Download eingesehen werden.

Informationsschreiben des HMdIS, StAnz. 2019 Nr. 5 S. 98Öffnet sich in einem neuen Fenster