Das Land Hessen hat mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes am 15. März 2024 eine Neuregelung der Entgelte für die Beschäftigten des Landes vereinbart.
Die Entgelte, die sich für die Beschäftigten nach TV-H, TVÜ-H, PKW-Fahrer-TV-H, TV-Forst Hessen und TVÜ-Forst Hessen sowie für die Auszubildenden nach TVA-H BBiG, TVA-H Pflege, TVA-Forst Hessen und für Praktikantinnen und Praktikanten nach TV Prakt-H für die Zeit vom 1. Januar 2025 / 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 und ab 1. August 2025 ergeben, finden Sie in den nachstehenden Tabellen.