Entgelt

Entgelte, Zulagen und Zuschläge für den Allgemeinen Bereich und den Forstbereich des Landes Hessen

Das Land Hessen hat mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes am 27. März 2026 eine Neuregelung der Entgelte für die Beschäftigten des Landes vereinbart.

Die Entgelte, die sich für die Beschäftigten nach TV-H, TVÜ-H, PKW-Fahrer-TV-H, TV-Forst Hessen und TVÜ-Forst Hessen sowie für die Auszubildenden nach TVA-H BBiG, TVA-H Pflege, TVA-Forst Hessen und für Praktikantinnen und Praktikanten nach TV Prakt-H für die Zeit vom 1. August 2025 bis 30. Juni 2026, 1. Juli 2026 bis 30. September 2027 und ab 1. Oktober 2027 ergeben, finden Sie in den nachstehenden Tabellen.