Das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) für Beamtinnen und Beamte in Hessen
Für die hessischen Beamtinnen und Beamten wurde zum Jahr 2007 das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) eingerichtet. Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres sparen sie automatisch eine Stunde pro Woche auf dem LAK an (Teilzeitkräfte anteilig). Auf diese Weise wurde der Unterschied zwischen der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten und der niedrigeren Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verringert.
Mit der Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung (HAZVO) zum 1. August 2017 ist die Arbeitszeit von 42 auf 41 Stunden reduziert worden. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres und für Beamtinnen und Beamten mit Schwerbehinderung gilt weiterhin die 40-Stunden Woche. Über 60-jährige Beamtinnen und Beamte sowie Beamtinnen und Beamte mit Schwerbehinderung können weiterhin ihre wöchentliche Arbeitszeit freiwillig um eine Stunde erhöhen und diese Stunde auf dem LAK ansparen. Teilzeitkräfte sparen weiterhin anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit an.
In den Richtlinien über das LAK - Stand 1. Januar 2023 (StAnz. 2022 S. 1277) - werden Fragen im Zusammenhang mit dem Aufbau und Inanspruchnahme des Zeitguthabens, der Zeitgutschrift bei Erkrankung, bei Wiedereingliederungs- und Rehamaßnahmen, sowie Kuraufenthalten klargestellt.
Die FAQ - Stand 1. Januar 2018 - geben Antworten auf die meist gestellten Fragen zum LAK.
Im Download finden Sie weitere Informationen:
§§ 1 Abs. 1, 1a HAZVO; Stand 30. Juni 2018
Die Richtlinien über das LAK; Stand 1. Januar 2023
FAQ; Stand 1. Januar 2018