Tarifrecht
Seit dem 1. Januar 2010 gilt für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen ein neues Tarifrecht.
Für den Bereich der allgemeinen Verwaltung und den Forstbereich gelten die am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Tarifverträge, für die inzwischen mehrere Änderungstarifverträge vereinbart wurden.
Für die Ärztinnen und Ärzte an hessischen Universitätskliniken wurden bereits mit Wirkung vom 1. Januar 2007 Tarifverträge - und inzwischen ebenfalls mehrere Änderungstarifverträge - vereinbart.
Keine eigenständige Verhandlungsposition nimmt das Land Hessen für das künstlerische Personal an den Staatstheatern Darmstadt, Kassel und Wiesbaden ein. Die tariflichen Arbeitsbedingungen dieses Personenkreises werden weiterhin vom Deutschen Bühnenverein, dem das Land Hessen als Mitglied angehört, ausgehandelt.
Für die Tarifbeschäftigten gelten neben den Tarifverträgen vielfältige Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts sowie die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere der des EuGH, entwickelten Arbeitsrechtsgrundsätze.
Die meisten Tarifbeschäftigten haben Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung unter Eigenbeteiligung, deren Ausgestaltung sich nach dem Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) sowie der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsruhe richtet.
Tarifeinigung 2024
Am 15. März 2024 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen auf folgende Eckpunkte (TV-H und TV-Forst Hessen) geeinigt:
Laufzeit
24 Monate (1. Februar 2024 bis 31. Januar 2026)
Inflationsausgleichszahlung
Zahlung eines steuerfreien Inflationsausgleichs in Höhe von insgesamt 3.000 Euro (je 1.000 Euro im Mai, Juli und November 2024)
Entgelterhöhung in zwei Stufen
Die Entgelte der Beschäftigten werden zwei Mal erhöht:
- zum 1. Februar 2025 Erhöhung um 200 Euro
- zum 1. August 2025 Erhöhung um weitere 5,5 Prozent, zusammen mindestens 340 Euro
Entgelterhöhung für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten
Die Entgelte der Auszubildenden sowie der Praktikantinnen und Praktikanten nach TV Prakt-H werden zwei Mal erhöht:
- zum 1. Februar 2025 Erhöhung um 100 Euro
- zum 1. August 2025 Erhöhung um weitere 50 Euro
Erhöhung der Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlung wird ab 2025 für die Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 90 Prozent und für die Entgeltgruppen 9a bis 16 auf 60 Prozent angehoben.
Ausbau der Fachkräfteoffensive
Der Hessentarif wird erneut deutlich attraktiver für Fachkräfte, indem bestimmten Fachkräften zukünftig verbesserte Zulagen gezahlt werden können.
So wird die Zulage nach § 16 Absatz 5 TV-H in verschiedener Hinsicht ausgeweitet: Zum einen wird die Zulage erhöht, zum anderen kann sie fortan nicht nur einzelnen, sondern auch Gruppen von Beschäftigten gewährt werden.
Außerdem wird die bisherige Fachkräftezulage nach § 18 Absatz 1 TV-H deutlich finanziell erhöht und der Berechtigtenkreis erweitert. Damit steht den personalverwaltenden Stellen künftig ein noch wirksameres Instrument zur Verfügung, um zur Gewinnung und Bindung von bestimmten Fachkräften konkret-individuell handeln zu können.
Flankierend dazu wurde ein neuer § 18 Absatz 2 TV-H geschaffen, mit dem die bisher unvergütete Bereitschaft, zusätzliche oder andere Aufgaben zu übernehmen, mit einer monatlichen Zulage in Höhe von bis zu 1.500 Euro belohnt werden kann.
Tarifgespräche zur Entgeltordnung zum TV-H
Um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen noch weiter zu steigern und um passgenaue Lösungen für die Bedarfe der hessischen Landesverwaltung zu finden, haben das Land und die Gewerkschaften vereinbart, Tarifgespräche zur Aktualisierung der Eingruppierungsmerkmale aufzunehmen.
Bezahlung von Überstunden in den Entgeltgruppen 13 bis 16
Überstunden und Mehrarbeit der Beschäftigten in den Entgeltgruppen 13 bis 16 werden zukünftig entlohnt und sind nicht mehr mit dem Tabellenentgelt abgegolten.
Elterntage für Adoptivkinder
Zukünftig erhalten auch verheiratete und verpartnerte Adoptiveltern einen Tag Arbeitsbefreiung und die sog. Elterntage, werden also in den ersten acht Wochen für 20 Prozent der Arbeitszeit bezahlt freigestellt.
Arbeitsbefreiung bei gewerkschaftlicher Tätigkeit
Die Freistellung für gewerkschaftliche Arbeit wird ausgeweitet.
Freizeit statt Geld
Die Möglichkeit, zwei freie Tage mit Entgeltfortzahlung gegen einen Teil der Jahressonderzahlung zu „tauschen“, wird verlängert.
Übernahme von Auszubildenden
Die Übernahmegarantie wird bis Anfang 2026 verlängert. Danach werden Auszubildende, die die Abschlussprüfung mit mindestens der Abschlussnote „befriedigend“ bestanden haben, grundsätzlich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Wird diese Notenanforderung nicht erreicht, erfolgt in diesen Fällen eine Übernahme für zwölf Monate.
Hochschulbereich
Im Hochschulbereich wurden unter anderem Entgelterhöhungen für studentische Hilfskräfte sowie Verbesserungen der vertraglichen Bedingungen vereinbart.
Forstbereich
Die bisher außertariflich gewährte Kraftfahrzeugentschädigung für die Benutzung privater Kraftfahrzeuge auf Waldwegen wird in den Tarifvertrag aufgenommen.
Der Wert des Tankstellengutscheins wird von 44,00 Euro auf 50,00 Euro erhöht.
Zudem wird die Forstzulage von 94,80 Euro auf 100,00 Euro erhöht und dynamisiert.
Neu aufgenommen in den Tarifvertrag wurde die Möglichkeit zur Gewährung einer Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.000 Euro für den Fall, dass sich die wahrzunehmenden Aufgaben vorübergehend ändern.
LandesTicket Hessen
Für zwei weitere Jahre – 2025 und 2026 – erhalten alle Beschäftigten (einschließlich Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten nach TV Prakt-H) zur Nutzung des hessischen Nah- und Regionalverkehrs das LandesTicket Hessen.
Die Dokumente
- Eckpunktepapier Entgeltrunde 2024
- Anlage Inflationsausgleichszahlung
können unter den folgenden Downloads eingesehen werden: