Kolleginnen und Kollegen, die an einem Tisch sitzen

Fachkräfteeinwanderung nach Hessen

Was das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt und wo Arbeitgeber und Fachkräfte in Hessen Unterstützung finden

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert Menschen aus Staaten außerhalb der EU die Einwanderung nach Deutschland, wenn sie eine Berufsausbildung, einen Hochschulabschluss oder Berufserfahrung mitbringen oder hier eine Berufsausbildung absolvieren möchten. Auf dieser Seite finden Arbeitgeber und Fachkräfte in Hessen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und die zuständigen Stellen.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Blaue Karte EU

Fachkräfte mit Hochschulabschluss können mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot, das eine bestimmte Mindestgehaltsgrenze erreicht, eine Blaue Karte EU erhalten. Die Gehaltsgrenzen wurden abgesenkt, für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger und Engpassberufe gelten niedrigere Werte. Auch IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss können unter bestimmten Voraussetzungen eine Blaue Karte erhalten. Mehr zur Blauen Karte EU (Make it in Germany)Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Aufenthaltstitel für Berufserfahrene

Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre erworben hat und einen Berufs- oder Hochschulabschluss nachweisen kann, der im Land, in dem er erlangt wurde, staatlich anerkannt ist, kann in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten, ohne dass der Abschluss vorher in Deutschland anerkannt werden muss. Voraussetzung ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem Mindestgehalt oder mit Tarifbindung. Mehr zum Visum für Berufserfahrene (Make it in Germany)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Berufsausbildung in Deutfachkraefteeinwanderung.hessen.deschland 

Auch junge Menschen aus Staaten außerhalb der EU können für eine Berufsausbildung nach Deutschland kommen. Wer bereits einen betrieblichen oder schulischen Ausbildungsplatz hat, beantragt vor der Einreise ein Visum zur Berufsausbildung. In der Regel sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 erforderlich. Wer noch keinen Ausbildungsplatz hat und jünger als 35 Jahre ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu neun Monate zur Suche eines Ausbildungsplatzes einreisen. Während der Suche und während der Ausbildung ist eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. Nach erfolgreichem Abschluss können Absolventinnen und Absolventen in Deutschland bleiben und eine passende Stelle suchen. Auch für Auszubildende können Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen. Mehr zum Visum für das Absolvieren einer Berufsausbildung (Make it in Germany)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Arbeitgeber können das Einreiseverfahren für eine Fachkraft deutlich verkürzen. Sie stellen den Antrag im Auftrag der Fachkraft. Dafür ist eine Vollmacht der Fachkraft erforderlich. Mehr dazu im Abschnitt für Arbeitgeber.

Für Arbeitgeber in Hessen

Sie möchten eine Fachkraft aus einem Staat außerhalb der EU einstellen? Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes können Sie das Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums beschleunigen. Als Arbeitgeber übernehmen Sie die Antragstellung in Deutschland und koordinieren das Verfahren gemeinsam mit der zuständigen Ausländerbehörde. Dafür benötigen Sie eine Vollmacht der Fachkraft.

Um Ihnen einen landesweit einheitlichen Ansprechpartner zu bieten, hat die Landesregierung beim Regierungspräsidium Darmstadt die Zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen (ZFEH)Öffnet sich in einem neuen Fenster eingerichtet.

Die ZFEH ist für beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz zuständig – abhängig vom Arbeitsort der Fachkraft (Sitz der Betriebsstätte):
ab 1. Oktober 2026 für Betriebsstätten in der Stadt Frankfurt am Main,
ab 1. Dezember 2026 für Betriebsstätten in ganz Hessen. Daneben bleiben die kommunalen Ausländerbehörden Öffnet sich in einem neuen Fensterfür diese Verfahren ebenfalls zuständig. Sie haben die Wahl, wo Sie das Verfahren einleiten.

Läuft der Aufenthaltstitel einer bereits beschäftigten Fachkraft ab, während die rechtzeitig vor Ablauf beantragte Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels von der Ausländerbehörde noch bearbeitet wird, gilt der bisherige Aufenthaltstitel in vielen Fällen als fortbestehend. Was das für die Beschäftigung bedeutet, erklärt das Dokument "Informationen für Arbeitgeber zur Fiktionsbescheinigung".

Für Fachkräfte aus dem Ausland

Welcher Weg nach Deutschland für Sie passt, hängt von Ihrer Qualifikation, Ihrer Berufserfahrung und Ihrem Beruf ab.

Einen persönlichen Check bietet das Portal Make it in Germany Öffnet sich in einem neuen Fensterder Bundesregierung.

In einigen Berufen, etwa in Gesundheits- und Pflegeberufen oder im Lehramt, muss Ihr Abschluss vor Arbeitsbeginn in Deutschland anerkannt werden. Welche Stelle dafür zuständig ist, erfahren Sie über den Anerkennungs-FinderÖffnet sich in einem neuen Fenster.

 

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